Am 1. Oktober 2018 tritt die Neuregelung des Versicherungsvertriebs (IDD) in Kraft. Ziel des europäischen Gesetzgebers ist die Stärkung des Konsumentenschutzes. Versicherungsvertreiber müssen Interessenskonflikte vermeiden, Kosten offenlegen und nur für Kunden passende Produkte anbieten. Doch wie genau wird Österreich die IDD umsetzen? Was erwarten sich Konsumentenschützer und Aufsicht?
Vertreter aller befassten Ministerien und auch der Finanzmarktaufsicht gaben Auskunft darüber, wie die IDD in Österreich umgesetzt bzw. die Anforderungen kontrolliert werden. Und der gerichtlich beeidete Sachverständige klärte über die Folgen einer Nichteinhaltung und möglicher Absicherung auf. Über 80 Gäste hörten die Ausführungen der folgenden Experten am 26. September 2018, unmittelbar nach dem AFPA Mitglieder-Meeting.
Ein Herzliches „DANKE“ an unsere Gäste für Ihre interessante Diskussion:
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Foto: beigestellt |
Foto: Tiefenbacher |
Foto: Risavy |
Dr.in Beate Blaschek, BMASK
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Dr. Ludwig Pfleger
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René Hompasz |
MMag. Dr. Martin Ramharter
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MMag. Stefan Trojer
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz |
FMA (Aufsicht Versicherungen) und EIOPA (Konsumentenschutz) |
GF Höher Insurance Service, Gerichtssachverständiger
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Finanzministerium, Legist für VersVG und VAG (Assekuranzen und Angestellte)
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Wirtschaftsministerium, Legist für Gewerbeordnung (Selbständige Vermittler)
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Die Fachpresse griff wesentliche Aussagen auf:
Die Vorträge zum Herunterladen und eine Bildgallerie finden AFPA Mitglieder hier: