Die Vertreter der Mitgliedstaaten haben im Rat der EU sich auf ein Verhandlungsmandat (allgemeines Konzept) für die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Versicherungen (IRRD, Abkürzung für Insurance Recovery and Resolution Directive) geeinigt. Mit diesem Vorschlag wird die Solvabilität-II-Richtlinie gestärkt, um den Versicherungs- und Rückversicherungssektor widerstandsfähiger zu machen und den Schutz der Versicherungsnehmer, der Steuerzahler, der Wirtschaft und der Finanzstabilität in der EU zu verbessern. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und weitere Informationen finden Sie unten anbei.