EBA, die Europäische Bankenaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu neuen Leitlinien für das wirksame Management der Risiken betreffend Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML für Money laundering (also Geldwäsche)/TF (terrorist financing financing, also Terrorismusfinanzierung) bei der Gewährung des Zugangs zu Finanzdienstleistungen eingeleitet. Mit diesen Leitlinien will die EBA sicherstellen, dass Kunden, insbesondere den schutzbedürftigsten, der Zugang zu Finanzdienstleistungen nicht ohne triftigen Grund verweigert wird. Frist für diese Konsultation ist der 6. Februar 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Dokumente finden Sie unten anbei.