ESMA, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde veröffentlicht eine öffentliche Erklärung, um Fragen bezüglich der Anwendung der MiFID-2-Anforderungen bezüglich der Aufzeichnung von Telefongesprächen durch Unternehmen – auch trotz Corona – zu klären.
In der Erklärung erinnert die ESMA die Unternehmen an die MiFID-2-Anforderungen in diesem Bereich. Die ESMA erkennt auch an, dass angesichts der durch den COVID-19-Ausbruch verursachten außergewöhnlichen Umstände einige Szenarien auftreten können, in denen trotz der von der Firma ergriffenen Maßnahmen die Aufzeichnung relevanter Gespräche, die von MiFID-2 gefordert werden, möglicherweise nicht praktikabel ist.