EBA, die Europäischen Bankenaufsicht, veröffentlichte eine Stellungnahme die sich an die EU-Kommission richtet. Inhalt sind Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die Offenlegungspflichten im EU-Recht auch für die zunehmende Nutzung digitaler Marketing-/Vertriebskanäle für Finanzdienstleistungen gelten und die sich daraus ergebenden Probleme, die möglicherweise die Verbraucher betreffen, berücksichtigt werde. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Stellungnahme finden Sie unten anbei.