Category AFPA

ESMA legt Q&A zu CFDs und andere spekulative Produkte vor

Veröffentlicht am Sonntag, 16. April 2017, 14:59
ESMA legt Q&A zu CFDs und andere spekulative Produkte vor

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat eine aktualisierte Fassung ihres Frage- und Antwortdokuments (Q & A) über die Anwendung der Mifid-2-Richtlinie auf Marketing und Verkauf von Differenzkontrakte (CFDs, financial contracts for difference) und andere spekulative Produkte an Retail-Kunden vorgelegt.

Eine Kurz-Analyse der Neuerungen durch das Fecif-Rechtsbüro (komplett neu ist die Sektion 10 auf den Seiten 84-96) und das gesamte Fragen-Antwort-Dokument finden Sie hier:

ESMA Vorgaben für konsolidierte Datenträger

Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2017, 20:34
ESMA Vorgaben für konsolidierte Datenträger

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht, hat Vorgaben (sogenannte RTS, regulatory technical standards) für konsolidierte Datenträger für Anleihen, strukturierte Produkte, Emissionszertifikate und Derivate unter Mifid 2 vorgelegt.

Eine erste Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Dokument finden Sie hier:

Zielmarkt und Product Governance, 24. Mai 2017

Veröffentlicht am Sonntag, 09. April 2017, 18:58
Zielmarkt und Product Governance, 24. Mai 2017

Zielmarkt und Product Governance (POG)
Die neue große Herausforderung für Berater und Vermittler.

Am 24. Mai. 2017 ab ca. 10:00 Uhr findet im Rahmen des Mitglieder-Meetings der 7. AFPA Marktdialog statt.

Dabei erläutern die Vertreter aller drei mit dem Zielmarkt befassten Ministerien und auch der Finanzmarktaufsicht, wie die Bestimmungen umgesetzt werden.
Sie beantworten Fragen und werden eventuelle Unklarheiten beseitigen. 

Ort: Palais Esterhazy in 1010 Wien.
AFPA Mitglieder können gleich hier ihren Platz reservieren: gw@afpa.at.

Als Redner erwarten Sie:

„Consumer financial services“ Aktionsplan liegt vor!

Veröffentlicht am Sonntag, 02. April 2017, 21:20
„Consumer financial services“ Aktionsplan liegt vor!

Die EU Kommission hat einen Aktionsplan vorgelegt, mit dem erreicht werden soll, dass Europas Konsumenten eine größere Auswahl (an Dienstleistungen) und besseren Zugang zu Finandienstleistungen erhalten. Und damit mehr Gegenwert für Ihr Geld erhalten.
Eine kurze Zusammenfassung der Zielrichtungen und das dazu gehörende Papier finden Sie unten anbei.

Lotsenbericht „Kostentransparenz unter MiFID“, 2.4.17

Dr. Oliver Leustek, Ihr MiFID Lotse geht in seinem aktuellen Bericht auf das wichtige Thema Kostentransparenz ein. Basis für seinen Bericht sind Artikel 50 und 51 der delegierten Verordnung.

Zwar liegt weder der finale Text der delegierten Verordnung vor, noch der Entwurf des neuen WAG. Trotzdem kann man davon ausgehen, dass sich im Vergleich zu den derzeitigen Regelungen des WAG 2007 (basieren auf den MiFID I Vorgaben) erhebliche Änderungen/Verschärfungen im Bereich der Kostentransparenz ergeben werden. Seinen Lotsenbericht finden Sie unten anbei.

Warum unterstützt ALE Consulting AFPA?

Veröffentlicht am Samstag, 01. April 2017, 20:18
Warum unterstützt ALE Consulting AFPA?

Wir beraten und begleiten Transformationsprozesse bei allen relevanten Teilnehmern des Finanzmarktes. Mit AFPA gemeinsam, können wir die Entwicklungen besser antizipieren und unsere Kunden noch effektiver darauf vorbereiten.

Konsultation: Wie funktioniert die EU-Aufsicht?

Veröffentlicht am Dienstag, 21. März 2017, 20:24
Konsultation: Wie funktioniert die EU-Aufsicht?

Die EU-Kommission hat gestern eine öffentliche Konsultation über die EU-Aufsichtsbehörden gestartet. Bekanntlich sind die Europäische Bankenaufsicht (EBA, aktuell noch in London ansässig), die Versicherungsaufsicht (EIOPA, in Frankfurt) und die Wertpapieraufsicht (ESMA, in Paris) jene Behörden, die die Reformen überwachen, die im Zuge der Finanzkrise eingeführt wurden.

Ziel der Konsultation ist nun, jene Bereiche zu identifizieren, in denen die Wirksamkeit und Effizienz der europäischen Aufseher gestärkt und verbessert werden kann.

Die Konsultation läuft bis zum 16. Mai 2017.
Eine Einschätzung des Fecif-Rechtsbüros und den Link zum Online-Konsultationspapier finden Sie unten anbei. 

ESMA zu „gebündelte Order“

Veröffentlicht am Sonntag, 19. März 2017, 22:09
ESMA zu „gebündelte Order“

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat ihren Abschlussbericht zu den Entwürfen von Regulierungsstandards (RTS) über die Behandlung von gebündelten Orders im Rahmen der MiFID II-Richtlinie und MiFIR-Verordnung veröffentlicht.

Eine erste Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Dokument finden Sie hier.

Fecif Stellungnahme zu Big Data

Veröffentlicht am Freitag, 17. März 2017, 15:31
Fecif Stellungnahme zu Big Data

Der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (kurz ESAs, bestehend aus EBA, EIOPA und ESMA) hat knapp vor Weihnachten eine Konsultation zu Big Data eröffnet. AFPA hat via Fecif an dieser Konsultation teilgenommen, das entsprechende Antwortpapier finden Sie unten anbei.

Big Data ist ein Phänomen, das mit der ständig wachsenden Verfügbarkeit von Daten und Fortschritten in Informationstechnologie-Tools, Anwendungen, Plattformen und Systemen verbunden ist. Das alles ermöglicht, Daten zu sammeln, zu verarbeiten und zu analysieren. Big Data kann Ideen, Lösungen generieren oder bestimmte Ereignisse oder Verhaltensweisen vorhersagen und wird bereits in der Finanzbranche eingesetzt.

Delegierte Verordnung zu KID PRIIPs

Veröffentlicht am Dienstag, 07. März 2017, 22:57
Delegierte Verordnung zu KID PRIIPs

Die GD FISMA (das ist die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte) stellte Anfang März eine delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Basis-Informationsdokumente (key information documents, kurz KID) für verpackte Retail- und Versicherungsbasierte Anlageprodukte (PRIIPs) vor. Darin werden die technischen Vorschriften betreffend der Präsentation, des Inhalts, der Überprüfung und die Überarbeitung der Basis-Informationsdokumente festgelegt.

Dieser delegierte Akt ist noch nicht in Kraft getreten. Sowohl das EU-Parlament, als auch der EU-Rat haben das Recht, dagegen Einwände vorzubringen. Daher wurde das Dokument dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung übermittelt.

Eine erste Beurteilung durch das Fecif Rechtsbüro finden Sie unten anbei. Hier folgen nun das entsprechende Dokument und sein Anhang.

Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2017, 06:56
Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

EIOPA, die EU-Versicherungsaufsicht hat zeitgerecht ihren finalen Entwurf für ein Produktinformationsblatt zu Nicht-Versicherungsanlageprodukten veröffentlicht.

In der Fachsprache heißt dieses Dokument IPID, das steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

IDD Umsetzung in Österreich

Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2017, 21:44
IDD Umsetzung in Österreich

Schon bisher waren selbstständige Versicherungsvermittler und Finanzberater durch ein Übermaß gesetzlicher Regulierungen belastet. Eine unverhältnismäßig strenge Umsetzung der IDD würde ihre Existenz gefährden und die finanzielle Nahversorgung kollabieren lassen.