Der Rat und das Europäische Parlament haben heute eine vorläufige Einigung über die Richtlinie über Mehrstimmrechtsaktienstrukturen für Unternehmen erzielt, die eine Zulassung ihrer Aktien zum Handel an einem KMU-Wachstumsmarkt anstreben. Die Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmenseigentümer, insbesondere Eigentümer von KMU, zu ermutigen, die Aktien ihres Unternehmens zum ersten Mal auf einem KMU-Wachstumsmarkt unter Verwendung von Mehrstimmrechtsaktienstrukturen zu notieren, so dass sie nach der Notierung eine ausreichende Kontrolle über ihr Unternehmen behalten können; darüber hinaus schützt die Richtlinie die Rechte neu eintretender Aktionäre durch die Einführung von Schutzklauseln. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.