MiFID 2-Trilog: Noch keine offiziellen Papiere.
Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung dürfte fix sein.
Nach monatelangen Verhandlungen sollen gestern nachts die Trilog-Verhandlungen zu MiIFD 2 abgeschlossen worden sein. Die Mifid II regelt Wertpapier- und Kapitalmärkte in Europa. Die geltende Mifid 1-Richtlinie wird aktualisiert und zum Herzstück der Finanzmarktregulierung in der EU. Eu-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission haben angeblich nun eine Grundsatz-Einigung erzielt. Vom Fecif-Rechtsbüro erhielten wir die entsprechende Presseaussendung und ein Statement von EU-Binnemarktkommissar Michel Barnier.
Provisionsverbot dürfte kommen
Kommissar Michel Barnier unterscheidet eindeutig zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung und schreibt von „Begrenzung von Provisionen. Wörtlich: „Independent advice is clearly distinguished from non-independent advice and limitations are imposed on the receipt of commissions (inducements)”. In diversen Medien verlautbarte Jubelmeldungen wie „Abschaffung des Provisionsverbots“ können wir daher nicht bestätigen.
Einschätzung von Johannes Muschik, Chairman der AFPA:
„Es ist noch keine endgültige Entscheidung über ein Provisionsverbot gefallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht es so aus, dass ein ‚Independent-Advice-Ansatz‘ als Kompromiss bestehen könnte“.
Für eine ‚unabhängige‘ Beratung beziehungsweise Vermittlung dürfen weder Provisionen noch andere Zuwendungen vom Produktgeber an den Berater fließen. Sollte die EU-Finanzmarktrichtlinie in dieser Form umgesetzt werden, würden also Berater, die Provisionen beziehen, ihre Beratungsleistung nicht mehr ‚unabhängig‘ nennen dürfen.“
TIPP: Ihnen als AFPA Mitglied stellen wir hier vertraulich (bitte nur für interne Zwecke verwenden) ein Dokument zur Verfügung, wo die unterschiedlichen Positionen zu umstrittenen Paragraphen übersichtlich gegenüber gestellt sind: Die 4 Spalten zeigen zu den umstrittenen Passagen die Position von EU-Parlament, Kommission und Rat. Und wie eventuell ein Kompromiss aussehen könnte.
Eine erste Einschätzung des Fecif-Rechtsbüros und die genannten Dokumente finden Sie unten anbei.