Category AFPA

AFPA organisiert Fecif-Meeting

Veröffentlicht am Dienstag, 10. Dezember 2013, 21:14
AFPA organisiert Fecif-Meeting

Beinahe schon traditionell organisierte die AFPA das Fecif-Vorstandsmeeting knapp vor Jahresende. Am 9.12. trafen sich die Fecif-Vorstände aus allen europäischen Ländern im Palais Esterhazy in Wien, um die nächsten Schritte im Lobbying-Prozess abzustimmen (MiFID2, PRIPs, IMD2, etc. . Ein weiterer Punkt auf der Agenda war die AFPA Marktstudie, die erstmals ein umfassendes Branchenprofil ergab. Die […]

Kontakt zu allen österreichischen EU-Parlamentariern aufgenommen!

Wie schon vor der Abstimmung im EU Parlament zur PRIPs Position am 20.11. kontaktierte AFPA auch danach alle österreichischen EU-Parlamentarier. Denn diese treten nun in den Trilog mit der EU Kommission und dem Rat, um diese EU Richtlinie endgültig zu beschließen. Daher hat AFPA neuerlich unsere Argumente und Bedenken zu Papier und den Parlamentariern zur […]

EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2013, 22:19
EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Zwischen 22. und 25. Mai 2014 finden die nächsten EU-Wahlen statt. Das bedeutet, dass umfassende Änderungen innerhalb der europäischen Institutionen bevorstehen. Zuerst wählen die EU Bürger die Abgeordneten des neuen Europäischen Parlaments. Deren Anzahl wird – nach Anwendung des Vertrages von Lissabon – von 765 auf 751 reduziert werden.

In den darauf folgenden Wochen wird die Europäische Kommission neu bestimmt. Sie entspricht einer Regierung der Nationalstaaten und erfüllt exekutive Aufgaben im politischen System der EU. Sie hat das Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren und ist die Hüterin der EU-Verträge.

Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und dann vom Europäischen Parlament bestätigt. Ob die bisherigen großen europäischen Parteien (Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne) weiterhin groß bleiben, wird mancher Orts bezweifelt. Vor allem europaskeptische Parteien könnten zulegen.

Die neuen Parlamentarier wählen in der ersten Sitzung zwischen 1. und 3. Juli 2014 den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Qästoren (das sind Präsidiumsmitglieder des Europ. Parlaments, sie haben beratende Stimme und sind zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten).

Auch bei der Ernennung des Präsidenten kommt erstmals der Lissaboner Vertrag zur Anwendung. Entsprechend der Wahlergebnisse schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament einen Kandidaten vor, der mit Mehrheit in der Sitzung vom 14. – 17. Juli gewählt werden wird.

Wobei für viele Beobachter die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission eine Art „Lackmus-Test“ für die – neue – Machtbalance zwischen den EU-Institutionen sein wird. Unterschiedliche Auffassungen gibt es um Art. 17(7). Während die Staats-Chefs für eine wörtliche Auslegung der Vorschrift sind – was bedeuten würde, dass die Auswahl des Kandidaten beim Europäischen Rat bleibt, verteten die meisten politischen Parteien in der EU das Gegenteil: Sie sind der Meinung, dass sie informell Kandidaten vorschlagen könnten, die danach der Europäische Rat formal billigen werde. Die nächsten Monate werden uns zeigen, welche Meinung sich durchsetzt.

Unter der Annahme, dass alles planmäßig verläuft, wird der neue Präsident der Kommission im Juli gewählt werden. Danach wird ein Team von Kommissaren im Herbst vorgeschlagen werden. Ihre Eignung als Kommissare werden sie im Europäischen Parlament  während öffentlicher Anhörungen im September / Oktober beweisen müssen. Voraussichtlich am 1. November (also in etwa einem Jahr) wird dann die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten. Und damit die Kommission Barroso II ablösen, die bis zum Vortag offiziell in Amt gewesen war.


Wie funktioniert die EU? Dazu einige Informationen – u.a. zur Arbeitsverteilung innerhalb der EU:

EBA und ESMA haben eine gemeinsame Konsultation zum „Beschwerdemanagement von Kreditinstituten und Wertpapierunternehmen“ gestartet. Der vorliegende Vorschlag basiert auf der Guideline Beschwerdemanagement, die die EIOPA im Juni veröffentlicht hatte. Die Konsultation endet am 7. Feber 2014.

Den Entwurf und eine Analyse durch unser Fecif-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder unten nachlesen.

Heute, also am 20. November, tagte das EU-Parlament und beschloss seine Position zum KID PRIPs. Und hat dabei ganz offensichtlich die Belastungs-Vorschläge des ECON-Rates von voriger Woche übernommen.

Eine erste Analyse und die wichtigsten Aussagen der Parlamentarier zu diesem Thema können Sie im Protkoll unseres Fecif-Rechtsbüros als AFPA Mitglied ebenso nachlesen, wie den finalen Text, den das EU-Parlament beschlossen hat.

Unerwartete ECON-Änderungen zu KID PRIPs

Veröffentlicht am Samstag, 16. November 2013, 16:26
Unerwartete ECON-Änderungen zu KID PRIPs

AFPA hat in den letzten Tagen alle österreichische EU-Parlamentarier angeschreiben und Ihnen unsere starken Bedenken vor der PRIPs-Abstimmung nächste Woche im EU-Plenum geäußert.

Worum geht es? Das Parlament behandelt am 21. November die PRIPs-Richtlinie.Vor wenigen Tagen hat in diesem Zusammenhang der ECON-Ausschuss beschlossen, zusätzliche Anforderungen in die Verordnung über das KID aufzunehmen. Mit dem Argument des Anlegerschutzes werden weitere Lasten den selbständigen Versicherungsvermittlern und Vermögensberatern auferlegt. 

Besonders bedrohlich für unsere Mitglieder, aber auch die Konsumenten, erscheinen uns die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen selbständigen Vermittlern und den einseitig begünstigten Angestellten von Banken und Versicherungen. Die Folge wäre ein Verschwinden der selbständigen Vermittler und eine monopolartige Stellung von Banken und Versicherungen. Ob dies wirklich im Interesse der Konsumenten (schützer) ist?

Daher appelierten wir an die EU-Abgeordneten diese neuen Lasten des Artikel 8 und 13 der ECON Position abzulehnen.

Konkret schrieben wir folgendes e-mail an die MEP, also Österreichs Vertretern im Europäischen Parlament:

ECON Rat: neue Forderungen zu KID PRIPs

Veröffentlicht am Freitag, 15. November 2013, 16:48

Der ECON-Rat hat völlig überraschend neue Vorschläge zum KID PRIPs vorgelegt, die zu weiteren Belastungen der Berater und Vermittler geführt hätten. AFPA und Fecif haben sofort Position dagegen bezogen und europaweite Lobbying-Aktivitäten gestartet. Erste Erfolge konnten erzielt werden, aber noch einige Arbeit liegt vor uns.

AFPA Mitglieder können eine Einschätzung des Fecif-Rechtsbüros unten nachlesen.Und das neue Dokument des ECON Rateshier herunterladen: 

EIOPA, die besseren Konsumentenschützer? Alles vom AFPA Europadialog!

Top-Experten aus Österreich diskutierten mit einer führenden Vertreterin von EIOPA, der Europäischen Versicherungsaufsicht. Bestimmt bald Frankfurt in Wien? Mit diesem Titel verwiesen wir auf den Sitz der neuen Super-Behörde der EU. Mag.a Würtz nutzte die Gelegenheit, um diese „große Unbekannte“ vorzustellen und präsentierte Vorstellungen, wie die tägliche berufliche Praxis im Versicherungsbereich künftig aussehen soll. Da […]

4. AFPA Marktdialog brachte Interessantes zu Tage

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013, 21:31
4. AFPA Marktdialog brachte Interessantes zu Tage

Eine hochkarätige Runde aus Top-Experten diskutierte mit einem überaus aktiven Publikum die neue Versicherungsvermittler-Richtlinie, an der Brüssel seit Jahren arbeitet. „Quo vadis Versicherungsvermittlung: Brüssel entscheidet, können wir mit?“ lautete der Titel. Wer dies versäumt hat, kann hier die Diskussion mittels Videos, Bilder-Gallerie und Presseberichten nachvollziehen. Interessante Aussagen fielen u.a. zum möglichen weiteren Verlauf der IMD2, […]

EBA präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013, 21:08
EBA präsentiert Arbeitsprogramm 2014

EBA, die Europäische Bankenaufsicht legte das Arbeitsprogramm 2014 vor. EBA’s Aufgabe ist es, ein „wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten“. Übergeordnete Ziele sind „Wahrung der Finanzstabilität in der EU“ und „Schutz des ordnungsgemäßen Funktionierens des Bankensektors“.

EBA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), dem drei Aufsichtsbehörden angehören: die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und EBA selbst. Außerdem gehören noch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und die nationalen Aufsichtsbehörden zum ESFS.

Die EBA ist unabhängig, jedoch gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission rechenschaftspflichtig.

AFPA Mitglieder können die beiden Arbeitsprogramm-Dokumente hier herunterladen und nachlesen:

Eine kurze Beurteilung durch unser Fecif Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013, 21:08
Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Die Europäische Kommission legte das Arbeitsprogramm 2014 vor. Interessant dabei sind die Themen, die die Kommission noch vor der EU-Wahl prioritär erledigen möchte.

AFPA Mitglieder können die beiden Arbeitsprogramm-Dokumente hier herunterladen und nachlesen:

Eine kurze Beurteilung durch unser Fecif Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

AIFMD – Road to implementation

Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2013, 23:56

Unser Fecif-Rechtsbüro wies uns auf eine gemeinsame Untersuchung zum Thema „AIFMD – Road to implementation“ hin. Diese Studie wurde verfasst von AIMA (Alternative Investment Management Association, the global hedge fund industry Association sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY).

Diese können AFPA Mitglieder hier herunter laden:

Eine Analyse vom Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier:

ESMA Guidelines zu Reporting obligations für AIFMs

Unser Fecif-Rechtsbüro informierte uns über die finalen Guidelines der ESMA, die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, zu den Berichtspflichten („reporting obligations“) von Verwaltern von alternativen Investmentfonds (alternative investment fund managers, AIFMs).

ESMA hatte im ersten Halbjahr 2013 eine Konsultation zu den Berichtspflichten laut AIFM-Richtlinie gestartet. Mit Veröffentlichung des heutigen Berichtes („Final Report“) ist diese Konsultation abgeschlossen. Und die Fondsindustrie hat nun diese Leitlinien zu den Berichtspflichten für AIFM zu beachten.

Diese können AFPA Mitglieder unten herunter laden:

Eine Bewertung des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier: