Die Kommission hat am 24.5. ein Paket für Kleinanleger veröffentlicht, das die bestehenden EU-Vorschriften aktualisieren wird, damit sie Kleinanleger helfen, Anlageentscheidungen zu treffen, die ihren Bedürfnissen und Präferenzen entsprechen, und zwar im Rahmen der Kapitalmarktunion (CMU) und des CMU-Aktionsplans 2020. Wie das geschehen soll und was das für das avisierte Provisionsverbot bedeutet, erfahren Sie unten in der Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro.