Unser Fecif-Rechtsbüro informierte uns über die finalen Guidelines der ESMA, die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, zu den Berichtspflichten („reporting obligations“) von Verwaltern von alternativen Investmentfonds (alternative investment fund managers, AIFMs).
ESMA hatte im ersten Halbjahr 2013 eine Konsultation zu den Berichtspflichten laut AIFM-Richtlinie gestartet. Mit Veröffentlichung des heutigen Berichtes („Final Report“) ist diese Konsultation abgeschlossen. Und die Fondsindustrie hat nun diese Leitlinien zu den Berichtspflichten für AIFM zu beachten.
Diese können AFPA Mitglieder unten herunter laden:
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