Category EU-Aufsichts-Berichte

UCITS 5 Einigung EU-Rat und EU-Parlament

Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014, 16:13

Das Fecif-Rechtsbüro informierte uns, dass am 25. Feber eine Einigung zwischen EU-Parlament und Europäischem Rat gegeben hat. Als Ziel wird angegeben, den Schutz von UCITS-Investoren zu erhöhen.

Details dazu können AFPA Mitglieder unten in der Einschätzung des FECIF-Rechtsbüro und in den hier folgenden Dokumenten nachlesen:

Eine Einschätzung des FECIF-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

Prioritäten der Griechischen Präsidentschaft

Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2014, 22:08
Prioritäten der Griechischen Präsidentschaft

Griechenland hat im Jänner die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen und wird am 1. 7. den Staffelstab an Italien übergeben.

Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate und zwar am 1.1. und am 1.7. im Rotationsprinzip. Das Vorsitz-Land ist für die Tagesordnung des Rates verantwortlich und führt den Vorsitz in jenen Tagungen, die nicht von der Hohen Vertreterin oder dem Ratspräsidenten geleitet werden.

Der Vorsitz forciert gesetzgeberische und politische Entscheidungen und vermittelt Kompromisse unter den Mitgliedstaaten.

Entsprechend interessant ist es zu wissen, welche Ziele die neue Präsidentschaft mit welchen Prioritäten zu realisieren gedenkt. Dazu findet man auf der homepage der Griechischen Präsidentschaft folgendes:

EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2013, 22:19
EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Zwischen 22. und 25. Mai 2014 finden die nächsten EU-Wahlen statt. Das bedeutet, dass umfassende Änderungen innerhalb der europäischen Institutionen bevorstehen. Zuerst wählen die EU Bürger die Abgeordneten des neuen Europäischen Parlaments. Deren Anzahl wird – nach Anwendung des Vertrages von Lissabon – von 765 auf 751 reduziert werden.

In den darauf folgenden Wochen wird die Europäische Kommission neu bestimmt. Sie entspricht einer Regierung der Nationalstaaten und erfüllt exekutive Aufgaben im politischen System der EU. Sie hat das Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren und ist die Hüterin der EU-Verträge.

Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und dann vom Europäischen Parlament bestätigt. Ob die bisherigen großen europäischen Parteien (Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne) weiterhin groß bleiben, wird mancher Orts bezweifelt. Vor allem europaskeptische Parteien könnten zulegen.

Die neuen Parlamentarier wählen in der ersten Sitzung zwischen 1. und 3. Juli 2014 den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Qästoren (das sind Präsidiumsmitglieder des Europ. Parlaments, sie haben beratende Stimme und sind zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten).

Auch bei der Ernennung des Präsidenten kommt erstmals der Lissaboner Vertrag zur Anwendung. Entsprechend der Wahlergebnisse schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament einen Kandidaten vor, der mit Mehrheit in der Sitzung vom 14. – 17. Juli gewählt werden wird.

Wobei für viele Beobachter die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission eine Art „Lackmus-Test“ für die – neue – Machtbalance zwischen den EU-Institutionen sein wird. Unterschiedliche Auffassungen gibt es um Art. 17(7). Während die Staats-Chefs für eine wörtliche Auslegung der Vorschrift sind – was bedeuten würde, dass die Auswahl des Kandidaten beim Europäischen Rat bleibt, verteten die meisten politischen Parteien in der EU das Gegenteil: Sie sind der Meinung, dass sie informell Kandidaten vorschlagen könnten, die danach der Europäische Rat formal billigen werde. Die nächsten Monate werden uns zeigen, welche Meinung sich durchsetzt.

Unter der Annahme, dass alles planmäßig verläuft, wird der neue Präsident der Kommission im Juli gewählt werden. Danach wird ein Team von Kommissaren im Herbst vorgeschlagen werden. Ihre Eignung als Kommissare werden sie im Europäischen Parlament  während öffentlicher Anhörungen im September / Oktober beweisen müssen. Voraussichtlich am 1. November (also in etwa einem Jahr) wird dann die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten. Und damit die Kommission Barroso II ablösen, die bis zum Vortag offiziell in Amt gewesen war.


Wie funktioniert die EU? Dazu einige Informationen – u.a. zur Arbeitsverteilung innerhalb der EU:

EBA präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013, 21:08
EBA präsentiert Arbeitsprogramm 2014

EBA, die Europäische Bankenaufsicht legte das Arbeitsprogramm 2014 vor. EBA’s Aufgabe ist es, ein „wirksames und kohärentes Maß an Regulierung und Beaufsichtigung im europäischen Bankensektor zu gewährleisten“. Übergeordnete Ziele sind „Wahrung der Finanzstabilität in der EU“ und „Schutz des ordnungsgemäßen Funktionierens des Bankensektors“.

EBA ist Teil des Europäischen Systems der Finanzaufsicht (ESFS), dem drei Aufsichtsbehörden angehören: die Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) und EBA selbst. Außerdem gehören noch der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) sowie der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden und die nationalen Aufsichtsbehörden zum ESFS.

Die EBA ist unabhängig, jedoch gegenüber dem Europäischen Parlament, dem Rat der Europäischen Union und der Europäischen Kommission rechenschaftspflichtig.

AFPA Mitglieder können die beiden Arbeitsprogramm-Dokumente hier herunterladen und nachlesen:

Eine kurze Beurteilung durch unser Fecif Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Veröffentlicht am Sonntag, 20. Oktober 2013, 21:08
Kommission präsentiert Arbeitsprogramm 2014

Die Europäische Kommission legte das Arbeitsprogramm 2014 vor. Interessant dabei sind die Themen, die die Kommission noch vor der EU-Wahl prioritär erledigen möchte.

AFPA Mitglieder können die beiden Arbeitsprogramm-Dokumente hier herunterladen und nachlesen:

Eine kurze Beurteilung durch unser Fecif Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

AIFMD – Road to implementation

Veröffentlicht am Dienstag, 15. Oktober 2013, 23:56

Unser Fecif-Rechtsbüro wies uns auf eine gemeinsame Untersuchung zum Thema „AIFMD – Road to implementation“ hin. Diese Studie wurde verfasst von AIMA (Alternative Investment Management Association, the global hedge fund industry Association sowie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young (EY).

Diese können AFPA Mitglieder hier herunter laden:

Eine Analyse vom Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier:

ESMA Guidelines zu Reporting obligations für AIFMs

Unser Fecif-Rechtsbüro informierte uns über die finalen Guidelines der ESMA, die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde, zu den Berichtspflichten („reporting obligations“) von Verwaltern von alternativen Investmentfonds (alternative investment fund managers, AIFMs).

ESMA hatte im ersten Halbjahr 2013 eine Konsultation zu den Berichtspflichten laut AIFM-Richtlinie gestartet. Mit Veröffentlichung des heutigen Berichtes („Final Report“) ist diese Konsultation abgeschlossen. Und die Fondsindustrie hat nun diese Leitlinien zu den Berichtspflichten für AIFM zu beachten.

Diese können AFPA Mitglieder unten herunter laden:

Eine Bewertung des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier:

EIOPA lädt zu Konsultation ein

Veröffentlicht am Mittwoch, 31. Juli 2013, 19:43
EIOPA lädt zu Konsultation ein

Die neue europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA hat eine weitere Konsultation gestartet. Sie ersucht um Input bis spätestens 23. September zum Thema „Good Supervisory Practices regarding knowledge and ability requirements for distributors of insurance products“. Es geht also um die Frage, welches Wissen, welche Fähigkeiten die Vertreiber von Versicherungsprodukten haben müssen und wie das die Behörde beaufsichtigen soll. Den vorliegenden Entwurf und ein Formular für Ihre Kommentare können AFPA Mitglieder hier herunter laden.

Auf welche Punkte EIOPA besonderen Wert legt, können Sie im Kommentar unseres Fecif-Rechtsbüro nachlesen.

AFPA beteiligt sich an Konsultationen

Veröffentlicht am Samstag, 29. Juni 2013, 15:05
AFPA beteiligt sich an Konsultationen

Immer häufiger liest man, dass eine der zahlreichen EU-Aufsichtsbehörden eine Leitlinie herausgegeben hat. So bestimmt etwa eine „guideline“ der EIOPA (der Europäischen Versicherungsaufsicht) wie Versicherungsvermittler Beschwerdefälle zu behandeln haben. Da diese guidelines von den nationalen Aufsichtsbehörden 1:1 durch gewunken werden und nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, ist es ganz wichtig im Vorfeld an den […]