ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat einen Abschlussbericht veröffentlicht, in dem festgelegt ist, welche Informationen bereitzustellen sind und welche Vorlagen zu verwenden sind, um die zuständigen Behörden über den grenzüberschreitenden Vertrieb und die grenzüberschreitende Verwaltung von Investmentfonds und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen durch Fondsmanager zu informieren. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den ESMA-Bericht finden Sie unten anbei.