Category IDD (IMD-2)

Nächstes IDD-Webinar: Mi. 16.5. ab 8:30 Uhr

Veröffentlicht am Montag, 14. Mai 2018, 21:56
Nächstes IDD-Webinar: Mi. 16.5. ab 8:30 Uhr

Nicht vergessen. Morgen, Mittwoch 16.5. findet das nächste IDD-Webinar statt:
Thema: „Provisions-Offenlegung, Mindestqualifikation, Ausbildung“.

Durch Aufstockung unserer Webinar-Software sind Neu-Anmeldungen wieder möglich.
Anmeldungen per Mail an gw@afpa.at.

Die Teilnahme ist für AFPA Mitglieder kostenlos.
Alle Themen und Termine
der IDD-Webinare finden Sie unten anbei.

Konsultation: Ein vereinfachter Prospekt

Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2018, 21:38
Konsultation: Ein vereinfachter Prospekt

Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) der Europäischen Kommission hat heute eine Konsultation zu ihrer Initiative „Ein vereinfachter Prospekt für Unternehmen und Investoren in Europa“ eröffnet. Die Frist für Kommentare endet am 22. Mai.
Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und einen weiterführenden Link zur Initiative finden Sie unten anbei. Deadline für Kommentare ist der 22. Mai 2018. Bitte beachten Sie, dass es keine Vorlage für Kommentare gibt, das Limit für den allgemeinen Kommentar ist 4000 Zeichen.

6 IDD Webinare starten in Kürze!

Veröffentlicht am Dienstag, 30. Januar 2018, 22:37
6 IDD Webinare starten in Kürze!

Nach dem erfolgreichen Start der Webinare zu den Themen MiFID-2 und Datenschutz, startet am 14.2. die IDD-Webinar-Serie mit Mag. Stephan Novotny. Die Termine und Themen finden Sie unten anbei.
Die Teilnahme ist für AFPA Mitglieder kostenlos.
Anmeldungen
per Mail an gw@afpa.at.

Die Themen und Termine finden Sie unten anbei.

IDD FIX verschoben!

Veröffentlicht am Dienstag, 19. Dezember 2017, 19:40
IDD FIX verschoben!

Die Europäische Kommission hat heute vorgeschlagen, ausnahmsweise, das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie über die Versicherungsvermittlung (IDD) um sieben Monate bis zum 1. Oktober 2018 zu verschieben.

Studie zur Entscheidungsfindung der Verbraucher bei Versicherungen

Veröffentlicht am Dienstag, 31. Oktober 2017, 08:41
Studie zur Entscheidungsfindung der Verbraucher bei Versicherungen

Die GD Justiz der Europäischen Kommission hat eine Studie über die Entscheidungsfindung von Verbrauchern in Versicherungsdienstleistungen vorgelegt: Eine verhaltenswirtschaftliche Perspektive. Diese Studie konzentrierte sich auf die Entscheidungsfindung der Verbraucher im Nichtlebens-Versicherungsmarkt beim Kauf im Inland und grenzüberschreitend. Sie erprobte Wege, um den Verbrauchern dabei zu helfen, bessere Entscheidungen zu treffen, und sammelte ergänzende Daten auf der Angebotsseite des Marktes, wobei sie auf anderen Nachweisen wie dem Abschlussbericht der Expertengruppe der Kommission zum europäischen Versicherungsvertragsrecht aufbaute. Das Design der Studie wurde in enger Zusammenarbeit mit EIOPA entwickelt. Die Studie und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüros finden Sie unten anbei.

IDD verschoben?

Veröffentlicht am Dienstag, 17. Oktober 2017, 18:40

Am 16. Oktober hat der ECON-Ausschuss des Europäischen Parlaments über zwei delegierte Rechtsakte zur Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) abgestimmt.

Im Zuge dessen hat der ECON-Ausschuss einen Änderungsantrag verabschiedet.

IDD Guidelines zu execution only

Veröffentlicht am Freitag, 13. Oktober 2017, 10:24
IDD Guidelines zu execution only

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht, hat Richtlinien über Versicherungsbasierte Anlageprodukte (IBIP, steht für Insurance-based Investment Products) veröffentlicht, bei denen die damit verbundenen Risiken für den Kunden schwer zu verstehen sind.

IPID im EU-Journal veröffentlicht

Veröffentlicht am Freitag, 01. September 2017, 16:07
IPID im EU-Journal veröffentlicht

Die EU-Kommission hat Regeln für ein IPID genanntes Informations-Dokument (IPID steht für Insurance Product Information Document“ festgelegt, das bei allen Nichtlebensversicherungspolizzen ab 2018 vorab den Konsumenten übergeben werden muss. Wir haben schon mehrmals darüber berichtet, u.a. hier…

Wie bei einem Medikament sollen auf einem „Beipackzettel“ die wichtigsten Fakten des Produktes aufgelistet sein. Dieses Dokument muss den potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss übergeben werden, damit diese Vergleiche anstellen können. Wie genau dieses Dokument ausszusehen hat, wurde nun im offiziellen Blatt der EU („official journal of the European Union“) veröffentlicht und gilt seit 31. August.

Das Dokument und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier: