Die EU-Kommission hat Regeln für ein IPID genanntes Informations-Dokument (IPID steht für Insurance Product Information Document“ festgelegt, das bei allen Nichtlebensversicherungspolizzen ab 2018 vorab den Konsumenten übergeben werden muss. Wir haben schon mehrmals darüber berichtet, u.a. hier…
Wie bei einem Medikament sollen auf einem „Beipackzettel“ die wichtigsten Fakten des Produktes aufgelistet sein. Dieses Dokument muss den potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss übergeben werden, damit diese Vergleiche anstellen können. Wie genau dieses Dokument ausszusehen hat, wurde nun im offiziellen Blatt der EU („official journal of the European Union“) veröffentlicht und gilt seit 31. August.
Das Dokument und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier: