Kategorie IDD (IMD-2)

Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2017, 06:56
Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

EIOPA, die EU-Versicherungsaufsicht hat zeitgerecht ihren finalen Entwurf für ein Produktinformationsblatt zu Nicht-Versicherungsanlageprodukten veröffentlicht.

In der Fachsprache heißt dieses Dokument IPID, das steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

IDD Umsetzung in Österreich

Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2017, 21:44
IDD Umsetzung in Österreich

Schon bisher waren selbstständige Versicherungsvermittler und Finanzberater durch ein Übermaß gesetzlicher Regulierungen belastet. Eine unverhältnismäßig strenge Umsetzung der IDD würde ihre Existenz gefährden und die finanzielle Nahversorgung kollabieren lassen.

EIOPA Konsultation zu Leitlinien für IBIPs

Veröffentlicht am Montag, 20. Februar 2017, 18:36
EIOPA Konsultation zu Leitlinien für IBIPs

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) hat Leitlinien für komplexe Versicherungsanlageprodukte (kurz IBIPs, das ist die Abkürzung für Insurance-Based Investment Products) veröffentlicht (da diese eine Struktur beinhalten, die es den Kunden schwere, die damit verbundenen Risiken zu verstehen). Und sie startete eine Konsultation über diese Leitlinien, die bis zum 28. April 2017 läuft.

Das Leitlinien-Dokument, das Word-Dokument für die Teilnahme an der Konsultation und eine Zusammenfassung durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

IDD: ECON diskutiert mit EIOPA über delegierte Akte

Veröffentlicht am Sonntag, 05. Februar 2017, 18:34

Was im Zusammenhang mit MiFID-Umsetzung beinahe schon tägliche Praxis ist – nämlich die Vorlage und Diskussion über sogenannte „delegierte Akte“ – beginnt in Kürze auch bei der Umsetzung der IDD. Mit solchen delegierten Akten definiert die europäische Aufsichtsbehörde (EIOPA für den Versicherungsbereich, ESMA für den Wertpapierbereich) wie die Umsetzung im Detail auszusehen hat. Die Richtlinie ist sozusagen der gesetzliche Rahmen, der delegierte Atk ist die dazu gehörende Vorgabe, wie die Umsetzung im Detail zu erfolgen hat.

EIOPA soll bis Anfang Februar dem Europäischen Parlament entsprechende Vorschläge vorlegen. Im Detail wird sich damit der ECON Ausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigen. Daher traf sich der ECON Rat vorige Woche mit Katja Würtz von der EIOPA zu einer ersten Diskussion über die delegierten Akte für die Umsetzung der IDD.

Ein Gesprächsprotokoll der Diskussion können Sie unten nachlesen.

Fecif Meeting mit GD FISMA zu IDD und PEPP

Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Dezember 2016, 23:24
Fecif Meeting mit GD FISMA zu IDD und PEPP

Fecif hatte kürzlich mit Steve Ryan, stellvertretender Leiter des Referats „Versicherungen und Renten“ in der GD FISMA eine Arbeitssitzung, wo über IDD und PEPP diskutiert und weiterer Informations-Austausch vereinbart wurde.

EIOPA Konsultation zu Versicherungs-Informations-Dokumenten, kurz „IPID“

Zentrale Frage der Konsultation:
Wie sollen die Informationsunterlagen für Sachversicherungen gestaltet werden?

IPID steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

Veröffentlicht am Montag, 11. Juli 2016, 14:11
EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat vorige Woche eine Konsultation gestartet. Die Teilnahme ist bis 3. Oktober 2016 möglich. Eine Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro und das Formular finden Sie unten anbei.

Diese Konsultation dient dazu, viele Details der Umsetzung der IDD zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt oftmals nur die grobe Richtung vor. Das Ausarbeiten der Details übertrugen die EU-Institutionen der Versicherungsaufsicht, also der EIOPA.

EIOPA veröffentlicht Produkt-Leitlinien POG

Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2016, 21:55
EIOPA veröffentlicht Produkt-Leitlinien POG

Vorige Woche kam neue Post von EIOPA, der Europäischen Versicherungsaufsicht, unter dem Kürzel „POG Guidelines“. Das ist die Abkürzung für product oversight and governance, worunter man die behördliche Beaufsichtigung der konkreten Umsetzung der Bestimmungen für Produktentwicklung und –empfehlung durch die zu beaufsichtigenden Unternehmen versteht (worunter die Versicherer gemeint sind).

Mit der Umsetzung der IDD, also Versicherungsvertriebs-Richtlinie, werden die Versicherungsprodukte verschiedene Anforderungen erfüllen müssen. So müssen z.B. Zielmärkte definiert und die Vertriebsstrategien/Vertriebskanäle festgelegt werden. Interessenskonflikte (vor allem durch Provisionsvereinbarungen) sind zu vermeiden oder offen zu legen. Und die Produkte müssen laufend überprüft werden (ob sie noch den Zielmärkten entsprechen, ideal für die Kunden passen, etc.).

Seminar: Das neue Versicherungsrecht

Veröffentlicht am Montag, 15. Februar 2016, 16:24
Seminar: Das neue Versicherungsrecht

Welche Auswirkungen auf Ihr Neukunden- und Bestandsgeschäft das VAG 2016 bzw. die neue EU-Richtlinie IDD für Sie bringt, erfahren Sie im Praxis-Workshop von Mag. Stephan Novotny am 30. 3.

IDD veröffentlicht, bis 23.2.2018 umzusetzen

Veröffentlicht am Mittwoch, 03. Februar 2016, 14:02
IDD veröffentlicht, bis 23.2.2018 umzusetzen

Heute wurde im „Offical Journal“ der Europäischen Union die EU-Richtlinie 2016/97 namens Insurance Distribution, kurz IDD, also die neue Versicherungsvermittler-Richtlinie veröffentlicht.

Damit ist auch die letzte Formalität erfüllt, damit die EU-Richtlinie in Kraft treten kann. Die Nationalstaaten haben nun bis spätestens 23.2. 2018 Zeit, um sie umzusetzen.

Die Richtlinie auf Deutsch und eine kurze Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro finden AFPA Mitglieder hier: