Kategorie IDD (IMD-2)

IPID im EU-Journal veröffentlicht

Veröffentlicht am Freitag, 01. September 2017, 16:07
IPID im EU-Journal veröffentlicht

Die EU-Kommission hat Regeln für ein IPID genanntes Informations-Dokument (IPID steht für Insurance Product Information Document“ festgelegt, das bei allen Nichtlebensversicherungspolizzen ab 2018 vorab den Konsumenten übergeben werden muss. Wir haben schon mehrmals darüber berichtet, u.a. hier…

Wie bei einem Medikament sollen auf einem „Beipackzettel“ die wichtigsten Fakten des Produktes aufgelistet sein. Dieses Dokument muss den potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss übergeben werden, damit diese Vergleiche anstellen können. Wie genau dieses Dokument ausszusehen hat, wurde nun im offiziellen Blatt der EU („official journal of the European Union“) veröffentlicht und gilt seit 31. August.

Das Dokument und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier:

Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

Veröffentlicht am Mittwoch, 01. März 2017, 06:56
Wie soll „Beipackzettel“ für Versicherungen aussehen?

EIOPA, die EU-Versicherungsaufsicht hat zeitgerecht ihren finalen Entwurf für ein Produktinformationsblatt zu Nicht-Versicherungsanlageprodukten veröffentlicht.

In der Fachsprache heißt dieses Dokument IPID, das steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

IDD Umsetzung in Österreich

Veröffentlicht am Freitag, 24. Februar 2017, 21:44
IDD Umsetzung in Österreich

Schon bisher waren selbstständige Versicherungsvermittler und Finanzberater durch ein Übermaß gesetzlicher Regulierungen belastet. Eine unverhältnismäßig strenge Umsetzung der IDD würde ihre Existenz gefährden und die finanzielle Nahversorgung kollabieren lassen.

EIOPA Konsultation zu Leitlinien für IBIPs

Veröffentlicht am Montag, 20. Februar 2017, 18:36
EIOPA Konsultation zu Leitlinien für IBIPs

Die Europäische Versicherungsaufsichtsbehörde (EIOPA) hat Leitlinien für komplexe Versicherungsanlageprodukte (kurz IBIPs, das ist die Abkürzung für Insurance-Based Investment Products) veröffentlicht (da diese eine Struktur beinhalten, die es den Kunden schwere, die damit verbundenen Risiken zu verstehen). Und sie startete eine Konsultation über diese Leitlinien, die bis zum 28. April 2017 läuft.

Das Leitlinien-Dokument, das Word-Dokument für die Teilnahme an der Konsultation und eine Zusammenfassung durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

IDD: ECON diskutiert mit EIOPA über delegierte Akte

Veröffentlicht am Sonntag, 05. Februar 2017, 18:34

Was im Zusammenhang mit MiFID-Umsetzung beinahe schon tägliche Praxis ist – nämlich die Vorlage und Diskussion über sogenannte „delegierte Akte“ – beginnt in Kürze auch bei der Umsetzung der IDD. Mit solchen delegierten Akten definiert die europäische Aufsichtsbehörde (EIOPA für den Versicherungsbereich, ESMA für den Wertpapierbereich) wie die Umsetzung im Detail auszusehen hat. Die Richtlinie ist sozusagen der gesetzliche Rahmen, der delegierte Atk ist die dazu gehörende Vorgabe, wie die Umsetzung im Detail zu erfolgen hat.

EIOPA soll bis Anfang Februar dem Europäischen Parlament entsprechende Vorschläge vorlegen. Im Detail wird sich damit der ECON Ausschuss des Europäischen Parlaments beschäftigen. Daher traf sich der ECON Rat vorige Woche mit Katja Würtz von der EIOPA zu einer ersten Diskussion über die delegierten Akte für die Umsetzung der IDD.

Ein Gesprächsprotokoll der Diskussion können Sie unten nachlesen.

Fecif Meeting mit GD FISMA zu IDD und PEPP

Veröffentlicht am Mittwoch, 21. Dezember 2016, 23:24
Fecif Meeting mit GD FISMA zu IDD und PEPP

Fecif hatte kürzlich mit Steve Ryan, stellvertretender Leiter des Referats „Versicherungen und Renten“ in der GD FISMA eine Arbeitssitzung, wo über IDD und PEPP diskutiert und weiterer Informations-Austausch vereinbart wurde.

EIOPA Konsultation zu Versicherungs-Informations-Dokumenten, kurz „IPID“

Zentrale Frage der Konsultation:
Wie sollen die Informationsunterlagen für Sachversicherungen gestaltet werden?

IPID steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

Veröffentlicht am Montag, 11. Juli 2016, 14:11
EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat vorige Woche eine Konsultation gestartet. Die Teilnahme ist bis 3. Oktober 2016 möglich. Eine Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro und das Formular finden Sie unten anbei.

Diese Konsultation dient dazu, viele Details der Umsetzung der IDD zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt oftmals nur die grobe Richtung vor. Das Ausarbeiten der Details übertrugen die EU-Institutionen der Versicherungsaufsicht, also der EIOPA.