Kategorie Konsultation

Konsultation zu Anwendungsbereich und Drittstaatenregelung der Benchmark-Verordnung

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation zur Überprüfung des Anwendungsbereichs und der Drittstaatenregelung der Benchmark-Verordnung eingeleitet. Die Frist für Rückmeldungen endet am 29. März 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Details zur Konsultation finden Sie unten anbei.

Arbeitsprogramm 2023, Leistungsrückschau auf 2022

Basierend auf den Plänen der EU-Kommission und den Vorhaben der EU-Aufsichtsbehörden (EIOPA, EBA und ESMA) haben der AFPA Vorstand und AFPA Marktbeirat das Arbeitsprogramm für 2023/24 erarbeitet.
Die Eckdaten und wie Ihnen die AFPA Lotsen helfen werden, können Sie hier nachlesen:Der AFPA Vorstand wünscht Ihnen ein erfolgreiches Geschäftsjahr. 

Weitere inhaltliche Details finden Sie unten anbei.

ESMA: Stellungnahme zum Handelsplatz-Perimeter

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat ihren Abschlussbericht zur Stellungnahme zum Handelsplatz-Perimeter veröffentlicht. Darin wird erläutert, wann bestimmte Systeme und Einrichtungen als multilateral gelten und daher eine Zulassung als Handelsplatz beantragen sollten. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente finden Sie unten anbei.

Konsultation „Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds“

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine Konsultation zum Vorschlag für eine Richtlinie über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestartet. Ebenso hat die Komission eine Konsultation zum Vorschlag für eine Verordnung über europäische Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen (ECSP) für Unternehmen eingeleitet.

Die Frist für Kommentare ist der 7. Mai 2018. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro, die Vorschläge der Komission und einen Link zu weiteren Informationen finden Sie unten anbei.