Kategorie MiFID / MiFIR

EU-Rat: Schlussfolgerungen zum neuen Aktionsplan für die Kapitalmarktunion

Am 3. Dezember genehmigte der Rat eine Reihe von Schlussfolgerungen zum neuen Aktionsplan der Kommission zur Kapitalmarktunion (CMU), der am 24. September 2020 veröffentlicht wurde. Die CMU ist ein langfristiges politisches Projekt, das darauf abzielt, einen EU-Binnenmarkt für Kapital zu schaffen. Ziel ist es, Investitionen und Ersparnisse in allen Mitgliedstaaten zum Nutzen von Bürgern, Unternehmen und Investoren fließen zu lassen. Der Fortschritt in Richtung einer echten CMU hat im Kontext der COVID-19-Krise und der notwendigen Umstellung auf eine digitale und nachhaltige Wirtschaft an Bedeutung gewonnen. All dies wird zu einem erhöhten Finanzierungsbedarf von EU-Unternehmen und KMU führen, der nicht allein von Banken getragen werden kann. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission in ihrem neuen CMU-Aktionsplan eine Reihe von Maßnahmen dargelegt, mit denen echte Fortschritte bei der Vertiefung der CMU erzielt werden sollen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die wesentlichen Schlussfolgerungen finden Sie unten anbei.

ESMA Konsultation zum Bezug von Marktdaten

Veröffentlicht am Samstag, 14. November 2020, 23:05
ESMA Konsultation zum Bezug von Marktdaten

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat am 6. November ein Konsultationspapier veröffentlicht, in dem die Marktteilnehmer um Beiträge zu ihren Richtlinienentwürfen zu den MiFID-2 / MiFIR-Verpflichtungen für Marktdaten gebeten werden. Die Konsultation endet am 11. Januar 2021. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Info, wie Sie daran teilnehmen können, finden Sie unten anbei.

Konsultation zu aufsichtlichen Überprüfungen und Bewertungsprozessen der CCP

ESMA, die europäische Wertpapieraufsicht hat eine Konsultation zu Leitlinien eingeleitet, die sich mit den aufsichtlichen Überprüfungen und Bewertungsverfahren von CCPs (zentrale Gegenparteien) gemäß Artikel 21 EMIR befassen. Die Frist für die Teilnahme endet am 16. November 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und Infos zur Teilnahme an der Konsultation finden Sie unten anbei.

Konsultation zu Standards für zentrale Gegenparteien (CCP)

Veröffentlicht am Freitag, 30. Oktober 2020, 14:48
Konsultation zu Standards für zentrale Gegenparteien (CCP)

ESMA, die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat eine Konsultation zum Entwurf von technischen Standards (RTS, Abkürzung für Regulatory Technical Standards) im Zusammenhang mit Änderungen der Aktivitäten und Modelle der zentralen Gegenparteien (CCPs) eingeleitet. Die Frist endet am 16. November 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und Infos zur Teilnahme an der Konsultation finden Sie unten anbei.

ESMA: Konsultation zu Art. 15 und 49 EMIR

Veröffentlicht am Dienstag, 27. Oktober 2020, 12:47
ESMA: Konsultation zu Art. 15 und 49 EMIR

Die ESMA veröffentlichte ein Konsultationspapier zu regulatorischen technischen Standards zu Bedingungen, unter denen zusätzliche Dienstleistungen oder Aktivitäten, auf die eine CCP (Abkürzung für Central Counterpart, also geeignete Gegenpartei) ihr Geschäft ausweiten möchte, nicht von der ursprünglichen Genehmigung abgedeckt sind, und zu Bedingungen, unter denen Änderungen der Modelle und Parameter im Rahmen von EMIR von Bedeutung sind. Die Frist endet am 15. November 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und Infos, wie man an der Konsultation teilnehmen kann, finden Sie unten anbei.

Konsultation zur Eignung von Leitungsorganen, Schlüsselfunktionen

Die Europäische Bankenaufsicht und die Europäische Wertpapieraufsicht haben eine Konsultation zu ihren gemeinsamen Leitlinien zur Bewertung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans und Inhabern von Schlüsselfunktionen eingeleitet. Diese Überprüfung spiegelt die Änderungen wider, die durch die fünfte Eigenkapitalrichtlinie (CRD V) und die Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) in Bezug auf die Beurteilung der Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans eingeführt wurden. Die Konsultation läuft bis zum 31. Oktober 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente unten anbei.

MiFID-2 Änderungen im Zuge des Kapitalmarkt-Wiederherstellungspaketes

Die Europäische Kommission hat ein Kapitalmarkt-Wiederherstellungspaket als Teil der allgemeinen Strategie der Kommission zur Wiederherstellung nach der Corona/Covid-Krise verabschiedet. Das Paket schlägt gezielte Änderungen der Kapitalmarktregeln vor, die größere Investitionen in die Wirtschaft fördern, eine rasche Rekapitalisierung von Unternehmen ermöglichen und die Fähigkeit der Banken zur Finanzierung der Erholung erhöhen. Das Paket enthält gezielte Anpassungen der Prospektverordnung MiFID-2 und Verbriefungsregeln.

Konsultation „Neuer Rechtsrahmen Wertpapierfirmen“

Veröffentlicht am Samstag, 27. Juni 2020, 17:32
Konsultation „Neuer Rechtsrahmen Wertpapierfirmen“
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihren Fahrplan für die Umsetzung des neuen Rechtsrahmens für Wertpapierfirmen dargelegt und eine öffentliche Konsultation zu Aufsichts-, Berichterstattungs-, Offenlegungs- und Vergütungsanforderungen eingeleitet.
Die Konsultation läuft bis zum 4. September 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die relevanten Dokumente finden Sie unten anbei.

Finale Richtlinie zur Compliance-Funktion nach MiFID-2

Veröffentlicht am Freitag, 26. Juni 2020, 19:17
Finale Richtlinie zur Compliance-Funktion nach MiFID-2

Die Europäische Wertpapieraufsicht veröffentlichte endgültige Richtlinien zur Einhaltung der MiFID-2. Diese ersetzen die 2012 herausgegebenen ESMA-Richtlinien zum gleichen Thema und enthalten Aktualisierungen, die die Klarheit verbessern und eine größere Konvergenz bei der Implementierung und Überwachung der neuen Anforderungen an die MiFID-2-Konformitätsfunktion fördern. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die finale Richtlinie finden Sie unten anbei.

Klarstellung zu Best-Execution-Berichten unter MiFID-2

Veröffentlicht am Dienstag, 05. Mai 2020, 15:24
Klarstellung zu Best-Execution-Berichten unter MiFID-2

Die Europäische Wertpapieraufsicht (ESMA), gab eine öffentliche Erklärung ab, um Fragen zur Veröffentlichung der nach RTS 27 und 28 der MiFID-2 Richtlinie erforderlichen Best-Execution-Berichte durch Ausführungsorte und Unternehmen in Zeiten der COVID-19-Pandemie klarzustellen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Dokument finden Sie unten anbei.