Kategorie Positionen

IMD 2: Wie weiter nach der EU-Wahl?

Veröffentlicht am Dienstag, 04. März 2014, 23:07
IMD 2: Wie weiter nach der EU-Wahl?

Am 25. Feber diskutierte das Europäische Parlament den vorliegenden Entwurf zur IMD 2. Bekanntlich hatte am 22. Januar der ECON-Ausschuss einen Kompromiss-Vorschlag zur IMD 2 vorgelegt, nachdem diese Richtlinie monatelang ins Stocken geraten war. Am 26. Feber haben dann die EU-Parlamentarier ihren Entwurf vorgelegt. Diesen IMD 2-Entwurf und eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder unten herunter laden.

Interessant: Im IMD 2-Entwurf des EU-Parlaments ist von einem europaweiten generellen Provisionsverbot keine Rede mehr. Stattdessen möchte man den Mitgliedsstaaten die Option einräumen, ein Provisionsverbot vorzusehen, wenn ein Vermittler bei Versicherungsanlageprodukten unabhängig berät. Da bis dato das EU-Parlament Provisionsverbot/-offenlegung stark forciert hatte, ist dies doch sehr beachtlich. Weiterhin sind allerdings weitreichende Offenlegungspflichten bezüglich der Vergütungen vorgesehen.

ACHTUNG: Dies ist keine finale Entscheidung! Es gibt noch keine Einigung im Triolog zwischen EU Rat, EU Kommission und EU Parlament. Jede Partei hat Papiere vorgelegt. Eine endgültige Entscheidung fällt erst in den nächsten Monaten. Michel Barnier, Kommissar für Binnenmarkt, hofft jedoch dass IMD 2 bis Jahresende vorliegen könnte.

D.h. mit IMD 2 geht es erst nach der EU-Wahl im Mai weiter.
Was passiert mit Nicht-Erledigtem (wie eben IMD 2)?
Wann und wie setzen sich die neu gewählten EU-Institutionen nach der EU-Wahl zusammen?
Das können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

Und die Analyse des IMD 2 – Entwurfs des EU-Parlaments können Sie hier nachlesen:

UCITS 5 Einigung EU-Rat und EU-Parlament

Veröffentlicht am Sonntag, 02. März 2014, 16:13

Das Fecif-Rechtsbüro informierte uns, dass am 25. Feber eine Einigung zwischen EU-Parlament und Europäischem Rat gegeben hat. Als Ziel wird angegeben, den Schutz von UCITS-Investoren zu erhöhen.

Details dazu können AFPA Mitglieder unten in der Einschätzung des FECIF-Rechtsbüro und in den hier folgenden Dokumenten nachlesen:

Eine Einschätzung des FECIF-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

Prioritäten der Griechischen Präsidentschaft

Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2014, 22:08
Prioritäten der Griechischen Präsidentschaft

Griechenland hat im Jänner die Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union übernommen und wird am 1. 7. den Staffelstab an Italien übergeben.

Der Vorsitz wechselt alle sechs Monate und zwar am 1.1. und am 1.7. im Rotationsprinzip. Das Vorsitz-Land ist für die Tagesordnung des Rates verantwortlich und führt den Vorsitz in jenen Tagungen, die nicht von der Hohen Vertreterin oder dem Ratspräsidenten geleitet werden.

Der Vorsitz forciert gesetzgeberische und politische Entscheidungen und vermittelt Kompromisse unter den Mitgliedstaaten.

Entsprechend interessant ist es zu wissen, welche Ziele die neue Präsidentschaft mit welchen Prioritäten zu realisieren gedenkt. Dazu findet man auf der homepage der Griechischen Präsidentschaft folgendes:

IMD 2: Was steht im Kompromiss-Vorschlag?

Veröffentlicht am Dienstag, 28. Januar 2014, 21:30
IMD 2: Was steht im Kompromiss-Vorschlag?

Vorige Woche, konkret am 22. Januar, hat der ECON-Ausschuss den Bericht zur IMD2 (Versicherungsvermittler-Richtlinie) von Raporteur Werner Langen adaptiert. Was steht drinnen? Eine erste Analyse von AFPA und Fecif-Rechtsbüro.

Die Abstimmung darüber brachte 37 Ja-Stimmen, 4 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen. Der Ausschuss beschloss, die nun vorliegende Version (für AFPA Mitglieder unten nachlesbar) an das Plenum weiter zu leiten. Und zwar ohne davor in Verhandlungen zu treten. Damit möchte man den Verhandlern ein starkes Verhandlungsmandat ausdrücken.

Über diesen Kompromis-Text soll das Plenum am 25. Februar abstimmen.

Die EU-Institutionen wollen sicherstellen, dass die MiFID 2 und IMD 2 konsistent sind in Bezug auf die Unterscheidung zwischen Versicherungs- und reinen Anlageprodukten.

Eine Einschätzung der Situation durch AFPA und das Fecif-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hier nachlesen:

MiFID 2 kommt!

Veröffentlicht am Dienstag, 14. Januar 2014, 23:00

MiFID 2-Trilog: Noch keine offiziellen Papiere.
Provisionsverbot bei unabhängiger Beratung dürfte fix sein.

Nach monatelangen Verhandlungen sollen gestern nachts die Trilog-Verhandlungen zu MiIFD 2 abgeschlossen worden sein. Die Mifid II regelt Wertpapier- und Kapitalmärkte in Europa. Die geltende Mifid 1-Richtlinie wird aktualisiert und zum Herzstück der Finanzmarktregulierung in der EU. Eu-Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission haben angeblich nun eine Grundsatz-Einigung erzielt. Vom Fecif-Rechtsbüro erhielten wir die entsprechende Presseaussendung und ein Statement von EU-Binnemarktkommissar Michel Barnier.

Provisionsverbot dürfte kommen

Kommissar Michel Barnier unterscheidet eindeutig zwischen unabhängiger und abhängiger Beratung und schreibt von „Begrenzung von Provisionen. Wörtlich: „Independent advice is clearly distinguished from non-independent advice and limitations are imposed on the receipt of commissions (inducements)”. In diversen Medien verlautbarte Jubelmeldungen wie „Abschaffung des Provisionsverbots“ können wir daher nicht bestätigen.

Einschätzung von Johannes Muschik, Chairman der AFPA:

„Es ist noch keine endgültige Entscheidung über ein Provisionsverbot gefallen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sieht es so aus, dass ein ‚Independent-Advice-Ansatz‘ als Kompromiss bestehen könnte“.

Für eine ‚unabhängige‘ Beratung beziehungsweise Vermittlung dürfen weder Provisionen noch andere Zuwendungen vom Produktgeber an den Berater fließen. Sollte die EU-Finanzmarktrichtlinie in dieser Form umgesetzt werden, würden also Berater, die Provisionen beziehen, ihre Beratungsleistung nicht mehr ‚unabhängig‘ nennen dürfen.“

TIPP: Ihnen als AFPA Mitglied stellen wir hier vertraulich (bitte nur für interne Zwecke verwenden) ein Dokument zur Verfügung, wo die unterschiedlichen Positionen zu umstrittenen Paragraphen übersichtlich gegenüber gestellt sind: Die 4 Spalten zeigen zu den umstrittenen Passagen die Position von EU-Parlament, Kommission und Rat. Und wie eventuell ein Kompromiss aussehen könnte. 

Eine erste Einschätzung des Fecif-Rechtsbüros und die genannten Dokumente finden Sie unten anbei.

Kontakt zu allen österreichischen EU-Parlamentariern aufgenommen!

Wie schon vor der Abstimmung im EU Parlament zur PRIPs Position am 20.11. kontaktierte AFPA auch danach alle österreichischen EU-Parlamentarier. Denn diese treten nun in den Trilog mit der EU Kommission und dem Rat, um diese EU Richtlinie endgültig zu beschließen. Daher hat AFPA neuerlich unsere Argumente und Bedenken zu Papier und den Parlamentariern zur […]

EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2013, 22:19
EU Wahl 2014 und ihre Auswirkungen

Zwischen 22. und 25. Mai 2014 finden die nächsten EU-Wahlen statt. Das bedeutet, dass umfassende Änderungen innerhalb der europäischen Institutionen bevorstehen. Zuerst wählen die EU Bürger die Abgeordneten des neuen Europäischen Parlaments. Deren Anzahl wird – nach Anwendung des Vertrages von Lissabon – von 765 auf 751 reduziert werden.

In den darauf folgenden Wochen wird die Europäische Kommission neu bestimmt. Sie entspricht einer Regierung der Nationalstaaten und erfüllt exekutive Aufgaben im politischen System der EU. Sie hat das Initiativrecht im EU-Gesetzgebungsverfahren und ist die Hüterin der EU-Verträge.

Die Mitglieder der Kommission werden von den Regierungen der Mitgliedstaaten nominiert und dann vom Europäischen Parlament bestätigt. Ob die bisherigen großen europäischen Parteien (Konservative, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne) weiterhin groß bleiben, wird mancher Orts bezweifelt. Vor allem europaskeptische Parteien könnten zulegen.

Die neuen Parlamentarier wählen in der ersten Sitzung zwischen 1. und 3. Juli 2014 den Präsidenten, die Vizepräsidenten und die Qästoren (das sind Präsidiumsmitglieder des Europ. Parlaments, sie haben beratende Stimme und sind zuständig für verwaltungstechnische und finanzpolitische Angelegenheiten).

Auch bei der Ernennung des Präsidenten kommt erstmals der Lissaboner Vertrag zur Anwendung. Entsprechend der Wahlergebnisse schlägt der Europäische Rat mit qualifizierter Mehrheit dem Parlament einen Kandidaten vor, der mit Mehrheit in der Sitzung vom 14. – 17. Juli gewählt werden wird.

Wobei für viele Beobachter die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission eine Art „Lackmus-Test“ für die – neue – Machtbalance zwischen den EU-Institutionen sein wird. Unterschiedliche Auffassungen gibt es um Art. 17(7). Während die Staats-Chefs für eine wörtliche Auslegung der Vorschrift sind – was bedeuten würde, dass die Auswahl des Kandidaten beim Europäischen Rat bleibt, verteten die meisten politischen Parteien in der EU das Gegenteil: Sie sind der Meinung, dass sie informell Kandidaten vorschlagen könnten, die danach der Europäische Rat formal billigen werde. Die nächsten Monate werden uns zeigen, welche Meinung sich durchsetzt.

Unter der Annahme, dass alles planmäßig verläuft, wird der neue Präsident der Kommission im Juli gewählt werden. Danach wird ein Team von Kommissaren im Herbst vorgeschlagen werden. Ihre Eignung als Kommissare werden sie im Europäischen Parlament  während öffentlicher Anhörungen im September / Oktober beweisen müssen. Voraussichtlich am 1. November (also in etwa einem Jahr) wird dann die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten. Und damit die Kommission Barroso II ablösen, die bis zum Vortag offiziell in Amt gewesen war.


Wie funktioniert die EU? Dazu einige Informationen – u.a. zur Arbeitsverteilung innerhalb der EU:

EBA und ESMA haben eine gemeinsame Konsultation zum „Beschwerdemanagement von Kreditinstituten und Wertpapierunternehmen“ gestartet. Der vorliegende Vorschlag basiert auf der Guideline Beschwerdemanagement, die die EIOPA im Juni veröffentlicht hatte. Die Konsultation endet am 7. Feber 2014.

Den Entwurf und eine Analyse durch unser Fecif-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder unten nachlesen.

Heute, also am 20. November, tagte das EU-Parlament und beschloss seine Position zum KID PRIPs. Und hat dabei ganz offensichtlich die Belastungs-Vorschläge des ECON-Rates von voriger Woche übernommen.

Eine erste Analyse und die wichtigsten Aussagen der Parlamentarier zu diesem Thema können Sie im Protkoll unseres Fecif-Rechtsbüros als AFPA Mitglied ebenso nachlesen, wie den finalen Text, den das EU-Parlament beschlossen hat.

Unerwartete ECON-Änderungen zu KID PRIPs

Veröffentlicht am Samstag, 16. November 2013, 16:26
Unerwartete ECON-Änderungen zu KID PRIPs

AFPA hat in den letzten Tagen alle österreichische EU-Parlamentarier angeschreiben und Ihnen unsere starken Bedenken vor der PRIPs-Abstimmung nächste Woche im EU-Plenum geäußert.

Worum geht es? Das Parlament behandelt am 21. November die PRIPs-Richtlinie.Vor wenigen Tagen hat in diesem Zusammenhang der ECON-Ausschuss beschlossen, zusätzliche Anforderungen in die Verordnung über das KID aufzunehmen. Mit dem Argument des Anlegerschutzes werden weitere Lasten den selbständigen Versicherungsvermittlern und Vermögensberatern auferlegt. 

Besonders bedrohlich für unsere Mitglieder, aber auch die Konsumenten, erscheinen uns die ungleichen Wettbewerbsbedingungen zwischen selbständigen Vermittlern und den einseitig begünstigten Angestellten von Banken und Versicherungen. Die Folge wäre ein Verschwinden der selbständigen Vermittler und eine monopolartige Stellung von Banken und Versicherungen. Ob dies wirklich im Interesse der Konsumenten (schützer) ist?

Daher appelierten wir an die EU-Abgeordneten diese neuen Lasten des Artikel 8 und 13 der ECON Position abzulehnen.

Konkret schrieben wir folgendes e-mail an die MEP, also Österreichs Vertretern im Europäischen Parlament: