Die GD FISMA (das ist die Generaldirektion für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte) stellte Anfang März eine delegierte Verordnung der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Basis-Informationsdokumente (key information documents, kurz KID) für verpackte Retail- und Versicherungsbasierte Anlageprodukte (PRIIPs) vor. Darin werden die technischen Vorschriften betreffend der Präsentation, des Inhalts, der Überprüfung und die Überarbeitung der Basis-Informationsdokumente festgelegt.
Dieser delegierte Akt ist noch nicht in Kraft getreten. Sowohl das EU-Parlament, als auch der EU-Rat haben das Recht, dagegen Einwände vorzubringen. Daher wurde das Dokument dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung übermittelt.
Eine erste Beurteilung durch das Fecif Rechtsbüro finden Sie unten anbei. Hier folgen nun das entsprechende Dokument und sein Anhang.