Rückblick AFPA-Praxisdialog 2018
26. September 2018
Die IDD-Umsetzung in Österreich! Neue Aufsicht, neue Haftung
Am 1. Oktober 2018 tritt die Neuregelung des Versicherungsvertriebs (IDD) in Kraft. Ziel des europäischen Gesetzgebers ist die Stärkung des Konsumentenschutzes. Versicherungsvertreiber müssen Interessenskonflikte vermeiden, Kosten offenlegen und nur für Kunden passende Produkte anbieten. Doch wie genau wird Österreich die IDD umsetzen? Was erwarten sich Konsumentenschützer und Aufsicht?
Vertreter aller befassten Ministerien und auch der Finanzmarktaufsicht gaben Auskunft darüber, wie die IDD in Österreich umgesetzt bzw. die Anforderungen kontrolliert werden. Und der gerichtlich beeidete Sachverständige klärte über die Folgen einer Nichteinhaltung und möglicher Absicherung auf.
Über 80 Gäste hörten die Ausführungen der folgenden Experten am 26. September 2018, unmittelbar nach dem AFPA Mitglieder-Meeting.
Ein Herzliches „DANKE“ an unsere Gäste für Ihre interessante Diskussion
Dr.in Beate Blaschek, BMASK
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
Dr. Ludwig Pfleger
FMA (Aufsicht Versicherungen) und EIOPA (Konsumentenschutz)
René Hompasz
GF Höher Insurance Service
MMag. Dr. Martin Ramharter
Finanzministerium, Legist für VersVG und VAG (Assekuranzen und Angestellte)
MMag. Stefan Trojer
Wirtschaftsministerium, Legist für Gewerbeordnung
Johannes Muschik
Vorstandsvorsitzender von AFPA, Moderation
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