AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Geleaktes Papier zu Provision bei Retail Investment Directive

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind in den Besitz eines „Non-Papers“ der spanischen Präsidentschaft für die Diskussionen in der EU-Rats-Arbeitsgruppe „Finanzdienstleistungen und Bankenunion“ am 4. und 5. Oktober 2023 gelangt. Das Dokument, das auf den 28. September datiert ist, berichtet über die Überlegungen der Vertreter der Mitgliedsstaaten über Anreize, den „Test im besten Interesse des Kunden“, Eignung und Angemessenheit und die Anforderungen an professionelle Kunden, um die Diskussion während der nächsten Arbeitssitzung anzuregen. Eine Analyse und das „geleakte“ Dokument finden Sie unten anbei.

Nachlese Nachhaltigkeits-Webinar mit Volker Weber, 11.10.23

AFPA Nachhaltigkeits-Lotse Volker Weber informierte am 11. 10. in seinem Webinar „Nachhaltigkeitsansätze und Investitionsstile, lieferte Zahlen und Fakten zu nachhaltigen Geldanlagen in Österreich, welche Produkte am Markt wie gekennzeichnet sind, was die häufigsten Ausschlusskritierien (der Kunden) sind, informierte über Green Bonds, Social Bondsund ELTIF und wie ESG-Ratings, Indices und Siegel als Orientierungshilfen dienen und den Beratungsprozess unterstützen. Und zeigte auf, wie die Kursentwicklung ausgewählter Firmen verlief.

Den Vortrag können Sie hier herunter laden und unten finden Sie in Kürze auch das Video zum Nachsehen. 

Wüstenrot Gruppe

Veröffentlicht am Montag, 09. Oktober 2023, 22:09
Wüstenrot Gruppe

Die Wüstenrot Gruppe ist ein österreichischer Finanzkonzern mit einer österreichischen Genossenschaft, der Wüstenrot Wohnungswirtschaft reg. Gen.m.b.H, als Eigentümerin. Mit Bausparkasse, Versicherung und Wüstenrot Bank gehören drei Produkthäuser und die IT-Service-Gesellschaft Wüstenrot Technology GmbH zur Wüstenrot Gruppe. Wüstenrot brachte 1925 das Bausparen nach Österreich. Seither wurden mehr als 500.000 Eigenheime in Österreich finanziert. Mit der Gründung […]

ESMA Aufsichtsmaßnahme zu Nachhaltigkeitsanforderungen nach MiFID-2

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht wird im Jahr 2024 gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden (NCAs) eine Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme (CSA) zur Integration von Nachhaltigkeit in die Prozesse und Verfahren der Eignungsbewertung und Produkt-Governance von Unternehmen starten. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

EIOPA-Konsultation: Zugang zu Cyber-Versicherungen für KMU

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat kürzlich eine Konsultation zum Thema „Zugang zu Cyber-Versicherungen für KMU“ eröffnet. Frist für Rückmeldungen läuft bis 20. 3. 2024. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Information, wie Sie an der Konstultation teilnehmen können, finden Sie unten anbei.

Durchgesickerte Kommentare zum Retail Investment Paket

Fecif ist in den Besitz eines durchgesickerten Dokuments der Arbeitsgruppe „Finanzdienstleistungen und Bankenunion“ des EU-Rates vom 15. September gelangt, in dem die Kommentare der Mitgliedstaaten zu ihren jeweiligen Positionen zum Kleinanlegerpaket gesammelt sind. Obwohl die 27 EU-Mitgliedstaaten den von der Kommission am 24. Mai vorgelegten Text begrüßten, möchten viele von ihnen bestimmte Aspekte näher erläutern. Eine Analyse und das Dokument finden Sie unten anbei. Die gelben Markierungen zeigen die wichtigsten Punkte der Formulierung an.

EU-Amtsblatt: Durchführungs-VO zur Berechnung von Rückstellungen und Basiseigenmittel

Diese Woche wurde die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1672 über technische Informationen für die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und Basiseigenmittel für die Berichterstattung mit Stichtagen vom 30. Juni 2023 bis zum 29. September 2023 gemäß der Richtlinie 2009/138/EG über die Aufnahme und Ausübung der Versicherungs- und der Rückversicherungstätigkeit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Text der Verordung finden Sie unten anbei.