AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Konsultation zur Nachhaltigkeitspräferenz unter MIFID-2

ESMA, die Europäische Wertpapierbehörde hat eine öffentliche Konsultation zur Integration von Nachhaltigkeitspräferenzen in die Eignungsbeurteilung und Produkt-Governance-Regelungen im Rahmen der MiFID-2-Richtlinie gestartet. Die Frist für Rückmeldungen endet am 15. September 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und alle Informationen wo und wie man daran teilnehmen kann, finden Sie unten anbei.

Ökosysteme greifbarer machen
Unter obigem Motto wird Frank Genheimer, der AFPA-Lotse für Digitalisierung, den Praxis-Nutzen von Ökosysteme auf den Punkt bringen. Denn: Ökosysteme sind mehr als nur eine neue Chance für den Vertrieb. Sie sind auch mehr als nur eine neue Kooperationsmöglichkeit.

Ökosysteme sind Treiber der Transformation und gleichzeitig auch dessen Ziel. Doch wie können Sie sich Ökosysteme zu Nutze machen? In diesem Online-Seminar schauen wir uns zusammen gezielt Ökosysteme an:

Auslegung und Anwendung der EU-Taxonomie und der SFDR veröffentlicht

Kürzlich wurde die Bekanntmachung der Europäischen Kommission über die Auslegung und Umsetzung bestimmter Rechtsvorschriften der EU-Taxonomieverordnung und der Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte im Amtsblatt der Europäischen Union (kurzABl. EU, bzw. auf Englisch OJEU, Abkürzung für Official Journal of the European Union veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.

EBA, die Europäische Bankenaufsicht hat eine Konsultation zu Änderungen ihrer Leitlinien zu den Risikofaktoren für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (ML/TF) eingeleitet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird der Anwendungsbereich dieser Leitlinien auf Anbieter von Krypto-Vermögensdienstleistungen (CASPs, Abkürzung für crypto-asset service providers) ausgeweitet. Die Konsultation läuft bis zum 31. August 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

Konsultation zur Nachhaltigkeitsberichterstattung

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation für eine delegierten Verordnung über europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet. Die Frist für Rückmeldungen endet am 7. Juli 2023. Alle Unterlagen und Informationen zum Teilnehmen finden Sie unten anbei.

Einigung Trilog ermöglicht schnelleren Zugang zu Finanzinformationen

Das Europäische Parlament und der Rat der EU haben eine Einigung über neue Regeln zur Verbesserung des Zugangs zu zentralisierten Bankkontenregistern erzielt. Das Ziel ist, den Strafverfolgungsbehörden einen besseren und schnelleren Zugang zu Finanzinformationen zu ermöglichen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und weitere Informationen finden Sie unten anbei.

Industrie-Erklärung zur Kleinanleger-Strategie der Kommission

Vorige Woche haben mehrere Interessenvertreter der europäischen Finanz- und Versicherungsindustrie (AMICE, EACB, EAPB, EBF, EFAMA, ESBG, EUSIPA, Insurance Europe) eine gemeinsame Erklärung zur EU-Retail-Investment-Strategie (RIS) abgegeben, die von der Europäischen Kommission am 24. Mai vorgestellt wurde. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Erklärung finden Sie unten anbei.

Entwurf zur Regulierung von Verbriefungen

Die drei europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – kurz ESAs) haben gemeinsam der Europäischen Kommission Entwürfe für technische Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegung der ESG-Auswirkungen von einfachen, transparenten und standardisierten Verbriefungen (STS) im Rahmen der Verbriefungsverordnung (SECR) vorgelegt.  Diese endgültigen RTS-Entwürfe sollen den Marktteilnehmern helfen, fundierte Entscheidungen über die Nachhaltigkeitsauswirkungen ihrer Investitionen zu treffen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

ESMA-Bericht über Bewertung von Vermögenswerten gemäß UCITS/AIFMD

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat ihren Bericht über die Gemeinsame Aufsichtsaktion (CSA) mit den nationalen zuständigen Behörden (NCAs) zur Beaufsichtigung der Regeln zur Bewertung von Vermögenswerten gemäß der OGAW- und AIFM-Richtlinie veröffentlicht. Wo Verbesserungsbedarf gesehen wird, erfahren Sie in der Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro unten anbei.

Warum unterstützt ARTS Asset Management AFPA?

Veröffentlicht am Montag, 05. Juni 2023, 10:00
Warum unterstützt ARTS Asset Management AFPA?

„Als österreichische Wertpapierfirma und Asset Manager ist es für uns besonders wichtig, dass wir mit der AFPA eine Interessensvertretung haben, die engagiert und hochmotiviert auch die Anliegen der österreichischen Finanzbranche in Europa vertritt. Ein regelmäßiger Dialog mit nationalen und internationalen Behörden sowie Marktteilnehmern fördert den Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Denn gerade in Zeiten ständig neuer Regulierungen und Statuten ist es wichtig, dass auch Österreich durch die AFPA in Europa eine Stimme erhält.“

Mag. Helmut Spitzer, Geschäftsführung ARTS Asset Management GmbH

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