AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Nachlese IDD-Webinar „Erfolgreiches Beschwerdemanagement“, 19.4.23

Im Webinar gab Mag. Novotny in praxisorientierter Weise Tipps für ein erfolgreiches Beschwerdemanagement. Dabei wurden sowohl öffentliche als auch interne Beschwerdemechanismen vorgestellt, die Leitlinien der EIOPA diskutiert sowie zusätzliche Regelungen für Versicherungsanlageprodukte vorgestellt. Des Weiteren wurden Mustervorlagen für ein erfolgreiches Beschwerdemanagement diskutiert, die dem Versicherungsvermittler helfen sollen, in Zukunft alle vorgegebenen Verpflichtungen zu erfüllen.
Das Video vom Webinar und den Vortrag finden Sie unten anbei.

Konsultation zur Taxonomie – nachhaltige Investitionen

Kürzlich hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zu zwei Entwürfen für delegierte Verordnungen über nachhaltige Investitionen – EU-Umwelttaxonomie gestartet. Die Frist für Rückmeldungen endet am 3. Mai 2023. Alle Details dazu, die vorliegenden Entwürfe und die Information, wie man an der Konsultation teilnehmen kann, finden Sie unten anbei.

Durchführungsverordnung zur Offenlegung von Solvency-2

Veröffentlicht am Samstag, 15. April 2023, 07:17
Durchführungsverordnung zur Offenlegung von Solvency-2

Die Europäische Kommission hat eine Durchführungsverordnung zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verfahren, Formate und Vorlagen für die Offenlegung des Berichts über die Solvabilität und die Finanzlage von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen und zur Aufhebung der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2452 (ITS zur Offenlegung von Solvabilität-2) angenommen. Details und die Verordnung anbei.

19.4. Mag. Novotny: Erfolgreiches Beschwerdemanagement

Im Webinar sollen in praxisorientierter Weise Tipps für ein erfolgreiches Beschwerdemanagement präsentiert werden. Dabei werden sowohl öffentliche als auch interne Beschwerdemechanismen vorgestellt, die Leitlinien der EIOPA diskutiert sowie zusätzliche Regelungen für Versicherungsanlageprodukte vorgestellt. Des Weiteren sollen Mustervorlagen für ein erfolgreiches Beschwerdemanagement diskutiert werden, die dem Versicherungsvermittler helfen sollen, in Zukunft alle vorgegebenen Verpflichtungen zu erfüllen. […]

13.4.: Event zur EU-Strategie für Kleinanleger

Die Fraktion der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament hat eine Veranstaltung mit dem Titel „EU-Strategie für Kleinanleger“ geplant: Making Financial Markets work for Consumers“. Die Veranstaltung wird am 13. April 2023 von 11:30 bis 13:00 Uhr sowohl persönlich als auch online stattfinden. Alle Details dazu – auch wie man sich anmelden kann, finden Sie unten anbei.

Warum unterstützt die WWK AFPA?

Veröffentlicht am Montag, 03. April 2023, 22:08
Warum unterstützt die WWK AFPA?

Aus Sicht der WWK muss die private Altersvorsorge freiwillig und flexibel bleiben, denn nur dann bleibt sie ein funktionierendes Instrument, um den unterschiedlichen Biographien und Zukunftsplänen der Sparer gerecht zu werden.

Der AFPA ist der Branchenverband der selbständigen Versicherungsvermittler und Finanzberater Österreichs. Um Konsumentinnen und Konsumenten auch in Zukunft den Zugang zu selbständiger Versicherungs- und Finanzberatung zu erhalten bringt sich AFPA aktiv in die Regulierung des europäischen und österreichischen Finanzmarktes ein. Aus diesen Gründen unterstützen wir den Verband bei seinen Aktivitäten und freuen uns auf einen regen Austausch.

Dir. Stefan Otto, Vertriebsdirektor Österreich

Mehr über WWK Versicherungen

EBA, die Europäische Bankenaufsicht hat neue Leitlinien veröffentlicht, um sicherzustellen, dass Kunden Zugang zu Finanzdienstleistungen haben und dass ihnen dieser Zugang nicht aus unbegründeten Gründen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) oder ohne triftigen Grund verweigert wird. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Leitlinien finden Sie unten anbei.

ESMA: Aufsichtsbriefing zu Firmen, die Copy-Trading-Dienste anbieten

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht veröffentlichte ein aufsichtsrechtliches Briefing zu Firmen, die Copy-Trading-Dienste anbieten. Ziel ist, den Anlegerschutz zu stärken und die aufsichtsrechtliche Konvergenz in der Union aktiv zu fördern. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

EBA, die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat heute eine öffentliche Konsultation zu Änderungen ihrer Leitlinien für die risikobasierte Aufsicht zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) eingeleitet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird der Anwendungsbereich dieser Leitlinien auf die AML/CFT-Aufsichtsbehörden von Krypto-Asset-Service-Providern (CASPs) ausgeweitet. Die Frist für Rückmeldungen endet am 29. Juni 2023. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Konsultation finden Sie unten anbei.

ESMA: Abschlussbericht über Überprüfung der ITS zur Zusammenarbeit bei Aufsichtstätigkeiten im Rahmen von MiFID-2

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat ihren Abschlussbericht über die Überprüfung des ITS zur Zusammenarbeit bei Aufsichtstätigkeiten im Rahmen von MiFID-2 veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Abschlussbericht finden Sie unten anbei.

ESMA: Konsultation zu Leitlinien für Transaktionsregister (TRs) zur Positionsberechnung im Rahmen von EMIR

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat eine Konsultation zu Änderungen an ihren Leitlinien für Transaktionsregister (TRs) zur Positionsberechnung im Rahmen von EMIR eingeleitet. Die Frist für Beiträge ist der 9. Mai. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Konsultationspapier finden Sie unten anbei.

IMCO Bericht zu Fernabsatzverträge für Finanzdienstleistungen

IMCO, der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlaments hat seinen Bericht über die Änderung der Richtlinie 2011/83/EU über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz von Finanzdienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 2002/65/EG angenommen. Berichterstatterin ist Arba Kokalari (EVP, SE). Der Bericht wurde mit 25 Ja-Stimmen und 18 Enthaltungen angenommen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.

EBA, die Europäische Bankenaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu ihren Entwürfen für technische Durchführungsstandards (ITS) eingeleitet, mit denen die ITS zu den spezifischen Meldeanforderungen für Marktrisiken (FRTB-Meldungen) geändert werden sollen. Ziel ist es, den Aufsichtsbehörden die notwendigen Instrumente zur Überwachung dieser Risiken an die Hand zu geben. Die Frist für Rückmeldungen endet am 21. Juni 2023.
Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Konsultation finden Sie unten anbei.