AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Vorschau 10. AFPA Praxisdialog, 14. September

Veröffentlicht am Mittwoch, 31. August 2022, 10:58
Vorschau 10. AFPA Praxisdialog, 14. September

Nachhaltig investieren.
Zukunftschance oder Öko-Schmäh?


Ab 2. August 2022 müssen Versicherungsvermittler*innen und Finanzberater*innen die Nachhaltigkeitspräferenzen von Investor*innen erfragen und dazu passende Finanzprodukte auswählen. Noch fehlen aber die für die Umsetzung erforderlichen Standards aus Brüssel.

Sind Finanzberater*innen und Versicherungsvermittler*innen (wieder einmal) die Sollbruchstelle?

Dazu erwarten Sie Impulsreferate und danach eine Diskussion mit den unten genannten Expert*innen:

Wann & Wo? 14. September 2022, 14h30 – 17:00 Uhr,
Palais Esterhazy in Wien.

AFPA Mitglieder können bereits jetzt ihren Platz reservieren: gw@afpa.at
Für Besucher (nicht Mitglieder) ist eine persönliche Einladung erforderlich. Anfragen richten Sie bitte an Mag. Günter Wagner unter gw@afpa.at

WICHTIG: Die Veranstaltung findet sicher statt (natürlich unter Einhaltung der dann gültigen Corona-Regelungen).

Am Podium erwarten Sie: 

Johannes Muschik, Chairman AFPA, Foto Rafaela Pröll
MMag. Dr. Georg Lehecka, FMA, Foto beigestelltFoto: von FMA beigestellt
Mag. Veyder-Malberg, Schellhammer, Foto beigestelltFoto: von Schellhammer beigestellt
Dipl. Bw. Anton Bonnländer, Partner von RE-Public Sustainable Finance, Foto beigestellt  
 Johannes Muschik MMag. Dr. G. Lehecka
Mag. C. Veyder-Malberg
Dipl. Bw. Anton Bonnländer
 
AFPA Chairman,
FECIF Board Member
Asset Management, Nachhaltigkeit
Österr. Finanzmarktaufsicht
Vorstand
Schelhammer Capital Bank
Partner von RE-Public Sustainable
Finance Finanz Gmbh
 

Weitere Details zum Podium unten anbei.

Studie zu Offenlegung, Anreizen und Eignungsregeln

Veröffentlicht am Samstag, 20. August 2022, 16:35
Studie zu Offenlegung, Anreizen und Eignungsregeln

Die Europäische Kommission hat eine externe Studie über Offenlegung, Anreize und Eignungsregeln für den Schutz von Kleinanlegern veröffentlicht. Die Studie ist ein wichtiges Element im Prozess der Datenerhebung der Kommission zur Unterstützung der künftigen Strategie für Kleinanleger. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Studie finden Sie unten anbei.

ECON: Änderungen für MiFIR vorgeschlagen

Veröffentlicht am Samstag, 13. August 2022, 16:28

ECON, der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments veröffentlichte einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 im Hinblick auf die Verbesserung der Transparenz von Marktdaten, die Beseitigung von Hindernissen für die Entstehung eines konsolidierten Bandes, die Optimierung der Handelspflichten und das Verbot der Entgegennahme von Zahlungen für die Weiterleitung von Kundenaufträgen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.

Amtsblatt: Verordnung zu Nachhaltigkeit veröffentlicht

Veröffentlicht am Montag, 01. August 2022, 16:09
Amtsblatt: Verordnung zu Nachhaltigkeit veröffentlicht

Ende Juli wurde die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1288 der EU Kommission vom 6. April 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Sie ergänzt die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates (Sustainable Finance Disclosure Regulation SFDR). Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Verordnung finden Sie unten anbei.

ESA-Bericht über freiwillige Offenlegung der wichtigsten nachteiliger Auswirkungen von Finanzanlagen

Der Gemeinsame Ausschuss der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, EIOPA und ESMA – kurz ESA) hat den ersten Jahresbericht über den Umfang der freiwilligen Offenlegung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen im Rahmen der Verordnung über die Offenlegung von Finanzinformationen () – Artikel 18 der Verordnung (EU) 2019/2088 veröffentlicht. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.

ESMA Sanktionen-Berichte

Veröffentlicht am Samstag, 16. Juli 2022, 19:38
ESMA Sanktionen-Berichte

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht legte die Berichte über Sanktionen und Massnahmen vor, die im Rahmen der AIFM-Richtlinie, der OGAW-/UCITS-Richtlinie und der MiFID-2-Richtlinie im Jahr 2021 verhängt wurden. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Berichte finden Sie unten anbei.

Veröffentlichung Anlagepolitik der Wertpapierfirmen im Amtsblatt

Die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1159 der Kommission vom 11. März 2022 wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Hier geht es um die Veröffentlichung der Anlagepolitik von Wertpapierfirmen. Die Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Details unten anbei.