AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Warum unterstützt EFM AFPA?

Veröffentlicht am Donnerstag, 06. Februar 2020, 23:10
Warum unterstützt EFM AFPA?

Dazu Franz Meingast, MBA, Vorstandsvorsitzender EFM Versicherungsmakler AG

Die Kernkompetenz der EFM Versicherungsmakler liegt schon seit Beginn der Tätigkeit, vor fast 30 Jahren, in der bestmöglichen Betreuung von Privatkunden.

Sukzessive wurde in jüngster Vergangenheit der Fokus um Gewerbekunden erweitert.

ESMA: Konsultation zu den neuen MiFIR- und MiFID-2-Regelungen

Veröffentlicht am Dienstag, 04. Februar 2020, 22:29
ESMA: Konsultation zu den neuen MiFIR- und MiFID-2-Regelungen

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht hat eine Konsultation zu Entwürfen technischer Standards für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten in der Europäischen Union (EU) durch Unternehmen aus Drittländern im Rahmen von MiFIR und MiFID-2 eingeleitet. Die Frist für die Einreichung von Rückmeldungen endet am 31. März 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Konsultationspapier finden Sie unten anbei.

Maßnahme zum UCITS-Liquiditätsmanagement

Veröffentlicht am Sonntag, 02. Februar 2020, 22:42
Maßnahme zum UCITS-Liquiditätsmanagement

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsicht der EU, leitet mit den zuständigen nationalen Behörden (auf Englisch NCAs) eine gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zur Überwachung des Liquiditätsrisikomanagements der OGAW-Manager in der gesamten Europäischen Union (EU) ein. Diese CSA(steht für Common supervisory action, also die gemeinsame Aufsichtsmaßnahme) wird im Jahr 2020 durchgeführt. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten anbei.

EIOPA: Verbrauchertrendbericht 2019

Veröffentlicht am Samstag, 25. Januar 2020, 20:37
EIOPA: Verbrauchertrendbericht 2019

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat ihren Verbrauchertrendsbericht 2019 veröffentlicht, in dem wichtige Entwicklungen im Versicherungssektor und in der Altersversorgung für die europäischen Verbraucher dargestellt werden. Bei welchen Produktkategorien sieht EIOPA Probleme? Eine Analyse des Berichts durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht selbst finden Sie unten anbei.

Arbeitsprogramm 2020 der EU-Kommission

Veröffentlicht am Sonntag, 12. Januar 2020, 21:29
Arbeitsprogramm 2020 der EU-Kommission

Die Europäische Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2020 vorgelegt. Das Programm enthält die Maßnahmen, die die Kommission im Jahr 2020 ergreifen wird, um die politischen Leitlinien von Präsident von der Leyen in konkrete Vorteile für die europäischen Bürger, Unternehmen und die Gesellschaft umzusetzen. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die dazu gehörenden Unterlagen finden Sie unten anbei.

ESMA: Zweiter EU-weiter Überblick über die Anwendung von Aufsichtssanktionen im UCITS-Bereich

ESMA, die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde hat ihren zweiten Jahresbericht über Sanktionen und Maßnahmen veröffentlicht, die von den zuständigen nationalen (Aufsichts-)Behörden (auf Englisch kurz NCAs) im Rahmen der UCITS-Richtlinie verhängt wurden. Dieser Bericht bezieht sich auf das Jahr 2018. Eine kurze Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten.

EIOPA Konsultation zum PEPP

Veröffentlicht am Donnerstag, 26. Dezember 2019, 15:31
EIOPA Konsultation zum PEPP

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem Konzept betreffend der Regulierungs- und Durchführungsstandards sowie die technische Beratung betreffend PEPP eingeleitet. Die Rückmeldefrist endet am 2. März 2020. Eine Analyse durch das Fecif Rechtsbüro und Unterlagen zur Konsultation finden Sie unten anbei.

Frohe Weihnachten und alles Gute für 2020

Veröffentlicht am Sonntag, 22. Dezember 2019, 21:55
Frohe Weihnachten und alles Gute für 2020

Der AFPA Vorstand bedankt sich bei den AFPA Mitgliedern und Förderern für die tatkräftige Unterstützung im abgelaufenen Jahr. Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien frohe Weihnachten. Dazu ein paar ruhige Tage und einen guten Rutsch ins neue, erfolgreiche und sicher wieder arbeitsreiche Jahr 2020. Wir freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen bei einem der nächsten […]

EBA Konsultation zum Passporting-Verfahren

Veröffentlicht am Samstag, 30. November 2019, 17:20
EBA Konsultation zum Passporting-Verfahren

EBA, die Europäische Bankenaufsicht hat ein Konsultationspapier zu geänderten technischen Regulierungsstandards (RTS) und technischer Durchführungsstandards (ITS) für das Passport-Verfahren („passport notification“) veröffentlicht. Die Konsultation läuft bis zum 13. Februar 2020. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und das Dokument finden Sie unten anbei.

ESAs: PRIIPs-Verordnung auch auf Anleihen anwenden

Veröffentlicht am Montag, 11. November 2019, 21:45
ESAs: PRIIPs-Verordnung auch auf Anleihen anwenden

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (kurz ESAs) haben eine Erklärung abgegeben, um eine kohärente Anwendung der PRIIPs-Verordnung (verpackte Kleinanleger- und versicherungsbasierte Anlageprodukte) auf Anleihemärkte durch die zuständigen nationalen Behörden (NCAs) zu fördern.

Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Aufforderung an die nationalen Aufsichtsbehörden finden Sie unten anbei. 

EBA zu Offenlegung bei Online-Käufen

Veröffentlicht am Sonntag, 10. November 2019, 22:32
EBA zu Offenlegung bei Online-Käufen

EBA, die Europäischen Bankenaufsicht, veröffentlichte eine Stellungnahme die sich an die EU-Kommission richtet. Inhalt sind Empfehlungen, die sicherstellen sollen, dass die Offenlegungspflichten im EU-Recht auch für die zunehmende Nutzung digitaler Marketing-/Vertriebskanäle für Finanzdienstleistungen gelten und die sich daraus ergebenden Probleme, die möglicherweise die Verbraucher betreffen, berücksichtigt werde. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und die Stellungnahme finden Sie unten anbei.