AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

DSGVO App: In 10 Minuten die wesentlichen Schritte erledigen!

Das AFPA Mitglied chegg.net bietet eine vorkonfigurierte App an, die Sie bei der Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstützt: DSGVO-Software für Versicherungsvermittler •    vorkonfigurierte Verfahrensverzeichnisse für Versicherungsvermittler •    Personengruppen, Datenkategorien und Geschäftsprozesse usw. sind bereits eingepflegt •    sämtliche häufig genutze versicherungsspezifische Applikationen bereits integriert •    TOM (technisch-organisatorische Maßnahmen) verwalten und pflegen •    Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung, Data-Breach […]

IMCO: Stellungnahme zu PEPP

Veröffentlicht am Samstag, 05. Mai 2018, 21:46
IMCO: Stellungnahme zu PEPP

Am 24. April trat der IMCO-Ausschuss (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) des Europäischen Parlaments zusammen, um das gesamteuropäische Personalrentenprodukt (PEPP) zu erörtern.

EU-Parlamentarier, die das Wort ergriffen, unterstützten den Vorschlag weitgehend, wobei einige Redner darauf hinwiesen, dass die zunehmende Flexibilität des Arbeitsmarktes dazu geführt hat, dass mehr Menschen in den Mitgliedstaaten leben als je zuvor. Daher stimmten die Mitglieder der Aussage des Berichterstatters zu, dass PEPPs in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden sollten. Die Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen endet am 2. Mai. Eine vollständige Zusammenfassung der Diskussion durch das Fecif-Rechtsbüro finden Sie unten.

Konsultation: Ein vereinfachter Prospekt

Veröffentlicht am Sonntag, 29. April 2018, 21:38
Konsultation: Ein vereinfachter Prospekt

Die Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (GD FISMA) der Europäischen Kommission hat heute eine Konsultation zu ihrer Initiative „Ein vereinfachter Prospekt für Unternehmen und Investoren in Europa“ eröffnet. Die Frist für Kommentare endet am 22. Mai.
Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und einen weiterführenden Link zur Initiative finden Sie unten anbei. Deadline für Kommentare ist der 22. Mai 2018. Bitte beachten Sie, dass es keine Vorlage für Kommentare gibt, das Limit für den allgemeinen Kommentar ist 4000 Zeichen.

ESMA: Update zur transparenten Berechnung von Anleihen für MiFID-2

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat ihre MiFID-2 / MiFIR-Transparenz-Übergangsberechnungen (TTC) für Anleihen aktualisiert.

Die Aktualisierung bezieht sich auf die Liquiditätsbeurteilung für Obligationen mit Ausnahme von ETCs und ETNs. Die Handelsplätze werden voraussichtlich ab dem 23. April 2018 die neuen Ergebnisse anwenden.

Quellen:

Nächstes MiFID-Webinar: Mi. 25.4. ab 8:30 Uhr

Veröffentlicht am Montag, 23. April 2018, 21:56
Nächstes MiFID-Webinar: Mi. 25.4. ab 8:30 Uhr

Nicht vergessen: Das 4. MiFID-Webinar zum Thema „Zielmarkt und PRIIPS, Know-Your-Product“, findet morgen, also Mittwoch den 25. 4. 2018 von 8:30 bis 9:15 Uhr statt. Ihr Referent: Dr. GeorgeS Leser, Rechtsanwalt mit Schwerpunkt WAG und MiFID, übernahm mit Jänner 2018 die Tätigkeit als AFPA Mifid-Lotse. Wir haben unsere Webinar-Software aufgestockt (bis zu 50 Teilnehmer), daher […]

ESA-Bericht: Risiken und Schwachstellen im 2. Halbjahr 2017

Der Wertpapier-, Banken- und Versicherungssektor in der Europäischen Union (EU) ist mit mehreren Risiken konfrontiert, wie der jüngste Bericht über Risiken und Schwachstellen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) zeigt. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro und den Bericht finden Sie unten anbei.

Tools für Umsetzung der Geldwäsche-Pflichten

Veröffentlicht am Montag, 16. April 2018, 05:32
Tools für Umsetzung der Geldwäsche-Pflichten

Seit 1. Jänner bringt die Umsetzung der 4. Geldwäsche-Richtlinie 2 arbeitsaufwändige Prüfpflichten: Die Klärung bezüglich PEPs und Mittelherkunft. Für beide Aufgaben gibt es technische Lösungen. Zum AFPA Preis.
Zum rechtlichen Hintergrund:
Mit 1.1.2017 wurde in Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie in Österreich das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz erlassen. Dem Gesetz unterliegen u.a. Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen, Wertpapierdienstleistungsunternehmen und KAGs bzw. AIFM. Andere, der Gewerbeordnung unterliegende Personen (z.B. Versicherungsmakler) sind über die ähnlich ausgestalteten Regelungen der GeWO ebenso den Bestimmungen der 4. Geldwäscherichtlinie unterworfen. Das Gesetz enthält zwei für die Praxis in der täglichen Umsetzung sehr ressourcenaufwändige und komplexe Ausweitungen von Prüfpflichten:

Seminar DSGVO Zirkeltraining 3×3

Veröffentlicht am Montag, 02. April 2018, 05:58
Seminar DSGVO Zirkeltraining 3×3

Auf mehrfach geäußerten Wunsch bieten wir gegen einen geringen Unkostenbeitrag an drei Terminen ein LIVE Coaching für die Einführung der DSGVO in Wien an.

Termine:
AFPA Zirkeltraining Teil 1, 20.04: 15:00-18:00 Uhr
AFPA Zirkeltraining Teil 2, 03.05: 10:00-13:00 Uhr 
AFPA Zirkeltraining Teil 3, 07.05: 14:00-17:00 Uhr

Details finden Sie unten anbei.

MiFID-2: Konsultation zu Änderungsvorschlag betreffend Crowdfunding

Die Europäische Kommission hat – nach der Veröffentlichung des FinTech-Aktionsplanes (Details hier…) eine Konsultation zu einem Änderungsvorschlag für die MiFID-2-Richtlinie gestartet. Dieser Vorschlag befreit Crowdfunding-Dienste-Anbieter von den Verpflichtungen gemäß der MiFID-2-Richtlinie. Die Konsultation ist bis zum 4. Mai für Stellungnahmen offen. Eine Analyse des Vorschlags durch das Fecif-Rechtsbüro und das dazu gehörende Papier finden Sie unten anbei.

Konsultation „Grenzüberschreitender Vertrieb von Investmentfonds“

Die Europäische Kommission hat auf ihrer Website eine Konsultation zum Vorschlag für eine Richtlinie über den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds gestartet. Ebenso hat die Komission eine Konsultation zum Vorschlag für eine Verordnung über europäische Anbieter von Crowdfunding-Dienstleistungen (ECSP) für Unternehmen eingeleitet.

Die Frist für Kommentare ist der 7. Mai 2018. Eine Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro, die Vorschläge der Komission und einen Link zu weiteren Informationen finden Sie unten anbei.