AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Delegierte VO für Datenmeldedienste unter Mifid2, draft

Veröffentlicht am Dienstag, 10. Oktober 2017, 07:26
Delegierte VO für Datenmeldedienste unter Mifid2, draft

Die Europäische Kommission hat einen Entwurf einer delegierten Verordnung zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2017/571 über die technischen Regulierungsstandards für die Zulassung, die organisatorischen Anforderungen und die Veröffentlichung von Transaktionen für Anbieter von Datenmeldediensten veröffentlicht.

In dieser Verordnung werden die Bestimmungen über den Geltungsbereich des konsolidierten Bandes für Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate festgelegt.

ESMA Konsultation zu Eignungsanforderungen

Veröffentlicht am Montag, 04. September 2017, 22:45
ESMA Konsultation zu Eignungsanforderungen

Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat eine Konsultation zum Entwurf von Leitlinien für bestimmte Aspekte der Eignungsanforderungen („suitability requirements“) gemäß der Mifid-2-Richtlinie eröffnet. Die Frist für Stellungnahmen ist der 13. Oktober 2017.  Das Dokument und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüros finden Sie hier:

Delegierte VO zu „vollständige Aufstellung aller Informationen“

Die Europäische Kommission hat zur Umsetzung von Mifid-2 eine delegierte Verordnung zum Thema „vollständige Aufstellung von Informationen“ veröffentlicht, die von potentiellen Erwerbern in die Mitteilung eines geplanten Erwerbs einer qualifizierten Beteiligung an einer Wertpapierfirma aufgenommen werden soll. Diese Verordnung ist noch nicht in Kraft, sondern wurde an das EU-Parlament und den EU-Rat zwecks Änderungen bzw. Beschluss gesandt. Leider liegt der Text bis dato nur auf Englisch vor:

IPID im EU-Journal veröffentlicht

Veröffentlicht am Freitag, 01. September 2017, 16:07
IPID im EU-Journal veröffentlicht

Die EU-Kommission hat Regeln für ein IPID genanntes Informations-Dokument (IPID steht für Insurance Product Information Document“ festgelegt, das bei allen Nichtlebensversicherungspolizzen ab 2018 vorab den Konsumenten übergeben werden muss. Wir haben schon mehrmals darüber berichtet, u.a. hier…

Wie bei einem Medikament sollen auf einem „Beipackzettel“ die wichtigsten Fakten des Produktes aufgelistet sein. Dieses Dokument muss den potentiellen Kunden vor Vertragsabschluss übergeben werden, damit diese Vergleiche anstellen können. Wie genau dieses Dokument ausszusehen hat, wurde nun im offiziellen Blatt der EU („official journal of the European Union“) veröffentlicht und gilt seit 31. August.

Das Dokument und eine Analyse des Fecif-Rechtsbüro finden Sie hier: