AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

Mifid 2: Delegierter Akt „Zulassung von Wertpapierfirmen“

Veröffentlicht am Sonntag, 21. August 2016, 21:02
Mifid 2: Delegierter Akt „Zulassung von Wertpapierfirmen“

Die DG FISMA (Abkürzung für Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Union) hat kürzlich den delegierten Akt „C (2016) 4417 final“ ausgesandt. Nun in Deutsch verfügbar. Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit den technische Regulierungsstandards bezüglich der Informationen und Anforderungen für die Zulassung von Wertpapierfirmen.

Mifid 2 deleg. Akt zu „Info-Austausch betr. Vor-Ort-Überprüfungen“

Die DG FISMA (Abkürzung für Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Union) hat kürzlich den delegierten Akt „C (2016) 4415 final“ ausgesandt. Nun in Deutsch verfügbar. Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit den technischen Regulierungsstandards für den Informationsaustausch zwischen den Behörden im Rahmen der Zusammenarbeit bei Überwachung, bei Überprüfungen vor Ort und bei Ermittlungen.

EIOPA Konsultation zu Versicherungs-Informations-Dokumenten, kurz „IPID“

Zentrale Frage der Konsultation:
Wie sollen die Informationsunterlagen für Sachversicherungen gestaltet werden?

IPID steht für „Insurance Product Information Document“, also ein standardisiertes „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, wie das im Artikel 20 der IDD vorgeschrieben wird. Was bei Lebensversicherungen mit dem KID PRIIPS versucht wird, soll also bei Nicht-Lebensversicherungen mit dem IPID erreicht werden: Nämlich Konsumenten zu ermöglichen, dass sie ein Produkt besser verstehen und es mit anderen vergleichen können.

PRIIPs: Deleg. Rechtsakt „Vorgaben Basis-Informationsblätter“ (KID PRIIPs)

Die DG FISMA (Abkürzung für Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Union) hat kürzlich den delegierten Akt „C (2016) 3999 final“ ausgesandt. Nun in Deutsch verfügbar. 

Dieses Papier schreibt die Vorgaben (Inhalt & Aussehen) zu den PRIIPs Basis-Informationsblätter in vielen Details vor.

EIOPA zu PPPs (private Pensionsvorsorgeprodukte)

Veröffentlicht am Montag, 01. August 2016, 12:43
EIOPA zu PPPs (private Pensionsvorsorgeprodukte)

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht veröffentlichte kürzlich ihren finalen Ratschlag („final advice“) über die künftige Weiterentwicklung eines einheitlichen EU-Markt für die private Vorsorgeprodukte (PPPs, Abkürzung für personal pension products). Immer wieder ist auch die Rede von einem „Paneuropäischen Pensionsplan“.

Mit dieser Stellungnahme beantwortet EIOPA die Aufforderung seitens der Europäischen Kommission, zu überlegen, wie die europaweiten Rahmenbedingungen für private Pensionsvorsorge weiterentwickelt werden können. Das Ziel ist die Vervollständigung der Kapitalmarkt Union. Damit möchte die „Europäische Kommission in Europa Kapital erschließen, das dann allen Unternehmen, einschließlich KMU, sowie Infrastrukturvorhaben zufließen, die Kapital benötigen, um zu expandieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Indem Sparvermögen mit Wachstumschancen zusammen gebracht werden, wird die Kapitalmarktunion Sparern und Investoren neue Möglichkeiten eröffnen“. So nachzulesen auf der Homepage der Kommission.

Was sagt EIOPA auf 108 Seiten – siehe unten, leider nur in Englisch verfügbar – zu den PPPs?

Mifid-2 Deleg. Akt zu Angaben, die zu übermitteln sind

Veröffentlicht am Montag, 25. Juli 2016, 19:55
Mifid-2 Deleg. Akt zu Angaben, die zu übermitteln sind

Die DG FISMA hat einen finalen Entwurf eines delegierten Aktes vorgelegt und dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union zur Prüfung gesandt. Das Dokument liegt schon auf Deutsch vor und kann herunter geladen werden.

Konkret heißt das Dokument „C(2016) 3917 final“ und handelt vom Thema „technische Regulierungsstandards zur Präzisierung der Angaben, die von Wertpapierfirmen, Marktbetreibern und Kreditinstituten zu übermitteln sind“.

Datenschutz-Seminar

Veröffentlicht am Sonntag, 24. Juli 2016, 08:59
Datenschutz-Seminar

Versicherungsvermittler, Assekuranzen, Wertpapierfirmen oder Vermögensberater – sie alle verarbeiten heikle Daten ihrer Kunden. Informationen über finanzielle Verhältnisse, Gesundheitsangaben, Steuerinformationen und weitere Vertraulichkeiten wandern Tag für Tag über ihren Schreibtisch.

PRIIPs: Deleg. Rechtsakt „Produktinterventionen“

Veröffentlicht am Mittwoch, 20. Juli 2016, 19:42
PRIIPs: Deleg. Rechtsakt „Produktinterventionen“

Die DG FISMA (Abkürzung für Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Union) hat kürzlich den delegierten Akt „C (2016) 4369 final“ ausgesandt. Nun in Deutsch verfügbar. 

Die vorliegende delegierte Verordnung hat das Ziel die Vorschriften für die aufsichtlichen Produktinterventionsmaßnahmen der nationalen Aufsichtsbehörden und der EIOPA zu präzisieren.

EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

Veröffentlicht am Montag, 11. Juli 2016, 14:11
EIOPA Konsultation zur Umsetzung IDD

EIOPA, die Europäische Versicherungsaufsicht hat vorige Woche eine Konsultation gestartet. Die Teilnahme ist bis 3. Oktober 2016 möglich. Eine Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro und das Formular finden Sie unten anbei.

Diese Konsultation dient dazu, viele Details der Umsetzung der IDD zu erarbeiten. Die Richtlinie gibt oftmals nur die grobe Richtung vor. Das Ausarbeiten der Details übertrugen die EU-Institutionen der Versicherungsaufsicht, also der EIOPA.

Pläne der Slowakischen Präsidentschaft

Veröffentlicht am Freitag, 01. Juli 2016, 13:27
Pläne der Slowakischen Präsidentschaft

Das Programm der slowakischen Präsidentschaft des Rates der Europäischen Union beruht auf vier Schwerpunkten: Ein wirtschaftlich starkes Europa, einen modernen Binnenmarkt, eine nachhaltige Migrations- und Asylpolitik und ein weltweit engagiertes Europa.

Trotz einiger Anzeichen für eine Erholung der europäischen Wirtschaft, sieht die Präsidentschaft Bedarf für zusätzliche Impulse, um die Folgen der Wirtschaftskrise zu dämpfen. Der slowakische Vorsitz wird sich daher auf Initiativen konzentrieren, die ein geeignetes Umfeld für Investitionen und für die weitere Entwicklung der Union schaffen. Ein günstiges Umfeld ist eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung und Umsetzung einzigartiger europäischer Projekte, die die grundlegenden Elemente des modernen Binnenmarktes sind. Der Binnenmarkt ist die größte Errungenschaft der Europäischen Union. Daher verfolgt die slowakische Präsidentschaft die Vision weitere vereinigende Projekte zu entwickeln, wie etwa die Energieunion oder den digitalen Binnenmarkt.

Die Themen, die für die slowakische Präsidentschaft Vorrang haben, sollen drei miteinander verbundenen Prinzipien verfolgen:

Rücktritt nach Brexit: Finanzdienstleistungs-Kommissar Lord Hill

Der für Finanzmarktstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion zuständige Kommissar Lord Hill hat den Präsidenten der Europäischen Kommission Jean-Claude Juncker davon unterrichtet, dass er von seinem Posten als Mitglied der Europäischen Kommission zurücktrete.

Dazu Präsident Juncker in einer Erklärung:

MiFID-2: Deleg. Rechtsakt „org. Anforderungen an Wertpapierfirmen“

Die DG FISMA (Abkürzung für Generaldirektion Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmärkte der Union) hat kürzlich den delegierten Akt „C (2016) 2398 final“ ausgesandt. Nun in Deutsch verfügbar.

Das vorliegende Dokument beschäftigt sich mit organisatorischen Anforderungen an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeit sowie … Definition bestimmter Begriffe“.

Konsultation „Barrieren grenzüberschreitenden Vertrieb Investmentfonds“

Die Kommission hat eine Konsultation gestartet. Der Online-Fragebogen kann bis spätestens 2. Oktober 2016 ausgefüllt werden. Damit möchte man die Haupthindernisse für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentfonds ( UCITS, AIF, ELTIF, EuVECA und EuSEF) herausfinden, um den europaweiten Vertrieb „anzukurbeln“. Ziel ist es mehr Wettbewerb für die nationalen Märkten zu schaffen („to deliver better value and greater innovation“).

Eine Einschätzung des Fecif-Rechtsbüros, ein erklärendes Dokument und den Link zum Online-Fragebogen finden Sie unten.

MiFID-2 Verschiebung fix

Veröffentlicht am Montag, 13. Juni 2016, 18:50
MiFID-2 Verschiebung fix

Da sowohl der EU-Rat, die EU-Mitgliedsstaaten, also auch Vertreter des EU-Parlaments ihre Zustimmung zur seit Monaten verhandelten Verschiebung vorab signalisiert hatten, war die formale Zustimmung am 7. Juni zu erwarten.

Tatsächlich stand am 7. Juni die MiFID-2 Richtlinie auf der Agenda des Europäischen Parlaments. Der Text (mit der Verschiebung) wurde mit 502 JA-Stimmen angenommen. 158 waren dagegen, 6 Enthaltungen gab es. Damit ist die Verschiebung der MiFID-2-Umsetzung fix.