AFPA Themen

Die Mehrzahl der europäischen Konsumentinnen und Konsumenten bevorzugt bei ihren Finanzgeschäften einen selbständigen Berater. Das zeigt eine Studie des EU Dachverbands FECIF unter 3.000 Personen in mehreren EU Mitgliedsländern.

Selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater haben klare Vorteile:

  • Ihre Produktauswahl ist größer als die der Angestellten von Banken und Versicherungen.
  • Ihre Suche nach attraktiven Angeboten ist Triebfeder für Innovation und günstige Preise.
  • Ihre Qualifikation, Zulassung und Weiterbildung sind vom Gesetzgeber klar geregelt.

Selbstverständlich sind selbständige Versicherungsvermittler und Finanzberater auch gegen mögliche Beratungsfehler versichert.

AFPA-Praxisdialog zum Thema Geldwäsche

Veröffentlicht am Freitag, 16. Oktober 2015, 19:10

Europa bläst zur Jagd auf Steuersünder. Österreichs Versicherungs- und Wertpapierbranche sind gleichermaßen betroffen. Trotz strenger Bestimmungen ist vielen Unternehmen oft nicht bewusst, was bereits unter Geldwäsche fällt und welche Regeln und Dokumentationsvorschriften einzuhalten sind.

Seminar: Wie vor Gericht bestehen?

Veröffentlicht am Donnerstag, 15. Oktober 2015, 11:53
Seminar: Wie vor Gericht bestehen?

Mehr Sicherheit im Beratungsprozess!
 
Auf vielfältigen Wunsch nimmt das AFPA Seminar die Abläufe bei der Kundenberatung aus Sicht des Haftpflichtversicherers genau unter die Lupe, um vor Gericht besser bestehen zu können.

Rückschau auf 3. AFPA Praxisdialog „Geldwäsche“

Veröffentlicht am Mittwoch, 14. Oktober 2015, 22:33
Rückschau auf 3. AFPA Praxisdialog „Geldwäsche“

Gläserne Kunden, transparente Vermittler,
verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten.

Am 15. Oktober 2015 fand im Palais Esterhazy vor knapp 70 Personen der 3. AFPA Praxisdialog statt.

Darüber informierten namhafte Experten in einer Kombination aus Fachvorträgen und moderierter Diskussion.

Europa bläst zur Jagd auf Steuersünder. Österreichs Versicherungs- und Wertpapierbranche sind gleichermaßen betroffen. Sie sind zur Verhinderung „illegaler Finanztransaktionen“ verpflichtet! Doch, totz strenger Bestimmungen ist vielen Unternehmen oft nicht bewusst, was bereits unter Geldwäsche fällt und welche Regeln und Dokumentationsvorschriften einzuhalten sind.

Eine Nachlese in Form der Vorträge, Videos, Bildgallerien, finden Sie unten anbei.

Versicherungsvermittlung NEU

Veröffentlicht am Sonntag, 11. Oktober 2015, 21:57

Kürzlich bestätigte das „Permanent Representatives Committee“ im Auftrag des EU-Rats eine Einigung mit dem europäischen Parlament zur Versicherungsvermittlerrichtlinie, IDD. Alle Formen von Versicherung sind erfasst: Sach- und Lebensversicherung sowie Versicherungsanlageprodukte.

Editorial Oktober 2015

Veröffentlicht am Sonntag, 04. Oktober 2015, 12:21
Editorial Oktober 2015

Vorsorgeberatung ohne Garantiezins

Wegen des anhaltend niedrigen Zinsumfelds wurde der Garantiezins der Kapitallebensversicherung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gesenkt. Zuletzt hatte die Finanzmarktaufsicht (FMA) diesen Wert auf 1,5 Prozent festgelegt.
Ab 1. Jänner 2016 dürfte der garantierte Höchstzins dann auf 1,00 Prozent sinken. Kunden und Vermittler fragen sich bereits, wann endgültig der „Boden“ erreicht und das Zinsniveau auf 0% abgesunken sein wird. Ein Garantiezins von „Null“ hätte zur Folge, dass der Garantiewert der Polizze unter dem einbezahlten Kapital liegen würde.

Auswirkungen der Geldwäsche-Richtlinie

Veröffentlicht am Freitag, 25. September 2015, 22:33
Auswirkungen der Geldwäsche-Richtlinie

Gläserne Kunden, transparente Vermittler,
verantwortungsvoller Umgang mit Kundendaten.

 15. Oktober 2015, 14h00 bis 17h00
 Palais Esterhazy, 1010 Wien.

Zu obigen Themen informieren namhafte Experten in einer Kombination aus Fachvorträgen und moderierter Diskussion.

Versicherungsverkauf reloaded

Veröffentlicht am Montag, 21. September 2015, 12:17

Kürzlich bestätigte das „Permanent Representatives Committee“ im Auftrag des EU-Rats eine Einigung mit dem europäischen Parlament zur Versicherungsvermittlerrichtlinie, IDD. Alle Formen von Versicherung sind erfasst: Sach- und Lebensversicherung und Versicherungsanlageprodukte. Erstmals werden Banken, Agenturen, Makler, Versicherungen, Annexvertriebe (wie Reisebüros oder Mietwagenfirmen) und Internet-Portale gleichermaßen erfasst. Vermittler müssen entsprechend ihrer Tätigkeit und ihres Produktportfolios qualifiziert und kompetent […]

ESMA Konsultation zu Handelsaussetzung unter MiFID 2

Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2015, 20:46

ESMA, die europäische Wertpapieraufsicht hat eine weitere Konsultation gestartet, um damit jene Punkte zu beraten, die von den „implementing technical standards“ (kurz ITS) unter MiFID 2 noch ausständig sind. Die Konsultation läuft bis 31. Oktober 2015.

Eine Inhaltsbeschreibung und Einschätzung durch das Fecif-Rechtsbüro und die nötigen Dokumente finden AFPA Mitglieder hier:  

IORP II – neuer Entwurf der Pensionsfonds-Richtlinie

Veröffentlicht am Sonntag, 20. September 2015, 18:07

Die Europäische Kommission arbeitet an der Aktualisierung der europäischen Pensionsfonds-Richtlinie IORP, die aus dem Jahr 2003 stammt. Einen Vorschlag für IORP 2 wurde im März vorgelegt. Jetzt hat der ECON Rat des Parlaments seine Änderungswünsche vorgelegt.

Den vorliegenden Entwurf samt einer Analyse durch das Fecif-Rechtsbüro können AFPA Mitglieder hiernachlesen.

Editorial September 2015

Veröffentlicht am Sonntag, 30. August 2015, 21:11
Editorial September 2015

Geldwäsche, keine Frage der Ehre

Europa bläst zur Jagd auf Steuersünder und verfolgt intransparente Geldtransfers. Der Kampf gegen Abgabenumgehung und Geldwäsche gewinnt nochmals an Fahrt, weil die Finanzindustrie medienwirksam die Aufmerksamkeit von Politik und Behörden auf sich gezogen hatte. Auch Österreichs Versicherungs- und Wertpapierbranche ist betroffen.

Wir als Marktteilnehmer sind zur Verhinderung „illegaler Finanztransaktionen“ verpflichtet. Hierbei stehen wir sowohl unter der Kontrolle der Behörden als auch in der Haftung gegenüber unseren Kunden.

Als Unternehmensleiter und Berater kann man für Fehler in den Bereichen Datenschutz, Compliance, Geldwäsche oder Prävention in die Pflicht genommen werden. Dabei sind wir als Vermittler und Berater einem starken Wandel mit verschärften Anforderungen ausgesetzt.

Trotz strenger Bestimmungen ist vielen Unternehmen oft nicht bewusst, was bereits unter Geldwäsche fällt und welche Regeln und Dokumentationsvorschriften einzuhalten sind. Dass es sich hier um kein Kavaliersdelikt handelt, zeigt der Strafrahmen. Die Nichtbeachtung von Bestimmungen kann mit hohen Verwaltungsstrafen bis hin zu mehreren Wochen Gefängnisaufenthalt bestraft werden.